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   FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18 F   

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https://dejure.org/2018,45475
FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18 F (https://dejure.org/2018,45475)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2018 - 4 K 108/18 F (https://dejure.org/2018,45475)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 4 K 108/18 F (https://dejure.org/2018,45475)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Zur Bewertung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BewG § 11 Abs. 2 S. 1; ErbStG § 12 Abs. 2
    Erbschaftsteuerliche Feststellung des Werts des Anteils eines Erblassers an einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Bewertung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Offensichtlich unzutreffendes Ergebnis - Berücksichtigung von Sondergewinnbezugsrechten - Beachtung des Stichtagsprinzips bei Unternehmensbewertung nach IDW S1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.02.2007 - II R 19/05

    Ermittlung des gewichteten Durchschnittsertrags im Stuttgarter Verfahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Dabei können Verhältnisse und Gegebenheiten berücksichtigt werden, die im Bewertungszeitpunkt zwar noch nicht eingetreten, aber so hinreichend konkretisiert sind, dass mit ihnen zu diesem Zeitpunkt objektiv als Tatsachen zu rechnen ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 1. Februar 2007 II R 19/05, BFHE 215, 508 sowie vom 12. Januar 2011 II R 38/09, BFH/NV 2011, 765).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Titel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Nach Randnr. 163 IDW S1 soll in derartigen Fällen auf Grund einer Vergangenheitsanalyse eine Ertragsprognose erstellt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2008 I-26 W 8/07 AktE, AG 2008, 498; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 31 Wx 121/06, ZIP 2009, 2339).
  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Daher ist der Streitfall nicht mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der dem Urteil des BFH vom 19. Dezember 2007 II R 22/06 (BFH/NV 2008, 962) zugrunde lag und der dadurch gekennzeichnet war, dass vor dem Bewertungsstichtag innerhalb kurzer Zeit ein Gründungsgesellschafter unerwartet verstorben war und sich ein anderer Gesellschafter wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung kurzfristig aus dem Unternehmen zurückziehen musste.
  • BFH, 13.05.1998 - II R 98/97

    Niedrigere Festsetzung der Steuer nach dem Ermessen der Behörde, wenn die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Andererseits ist eine Rückprojizierung nachträglich eingetretener Ereignisse nicht zulässig (BFH, Urteil vom 13. Mai 1998 II R 98/97, BFH/NV 1998, 1376).
  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Nach Randnr. 163 IDW S1 soll in derartigen Fällen auf Grund einer Vergangenheitsanalyse eine Ertragsprognose erstellt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2008 I-26 W 8/07 AktE, AG 2008, 498; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 31 Wx 121/06, ZIP 2009, 2339).
  • BFH, 26.06.1996 - II R 64/93

    Vermögenbesteuerung von Anteilen an in der Schweiz ansässigen Gesellschaft -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Diese sind nach den zu diesem Zeitpunkt möglichen Erkenntnissen zu ermitteln (BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 II R 64/93, BFH/NV 1997, 157).
  • BFH, 12.01.2011 - II R 38/09

    Schätzung der Ertragsaussichten im Stuttgarter Verfahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Dabei können Verhältnisse und Gegebenheiten berücksichtigt werden, die im Bewertungszeitpunkt zwar noch nicht eingetreten, aber so hinreichend konkretisiert sind, dass mit ihnen zu diesem Zeitpunkt objektiv als Tatsachen zu rechnen ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 1. Februar 2007 II R 19/05, BFHE 215, 508 sowie vom 12. Januar 2011 II R 38/09, BFH/NV 2011, 765).
  • BFH, 24.10.2017 - II R 40/15

    Berücksichtigung von Sanierungskosten in einem Sachverständigengutachten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4 K 108/18
    Der Aussagewert der gutachterlichen Stellungnahme vom 1. März 2016 ist daher unbeschadet ihrer Bezeichnung geringer als der eines vollständigen Gutachtens (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 2017 II R 40/15, BFHE 260, 80).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 5/19

    Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.12.2018 - 4 K 108/18 F aufgehoben.
  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3210/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

    Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf sei der Rechtsgedanke des § 97 Abs. 1b Satz 4 BewG auch auf Bewertungen vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift anzuwenden (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2018 4 K 108/18 F, EFG 2019, 406).

    Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf ist ein unterquotales Gewinnbezugsrecht bei der Bewertung von GmbH-Anteilen in der Weise wertmindernd zu berücksichtigen, dass der Gesamtwert der GmbH entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2018 4 K 108/18 F, EFG 2019, 406, Revision beim BFH anhängig unter dem Az. II R 5/19).

  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3212/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

    Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf sei der Rechtsgedanke des § 97 Abs. 1b Satz 4 BewG auch auf Bewertungen vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift anzuwenden (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2018 4 K 108/18 F, EFG 2019, 406).

    Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf ist ein unterquotales Gewinnbezugsrecht bei der Bewertung von GmbH-Anteilen in der Weise wertmindernd zu berücksichtigen, dass der Gesamtwert der GmbH entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2018 4 K 108/18 F, EFG 2019, 406, Revision beim BFH anhängig unter dem Az. II R 5/19).

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