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   FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07 StB   

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https://dejure.org/2008,14746
FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07 StB (https://dejure.org/2008,14746)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2008 - 2 K 2222/07 StB (https://dejure.org/2008,14746)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 2 K 2222/07 StB (https://dejure.org/2008,14746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse als Vermögensverfall eines Steuerberaters i.S.d Steuerberatungsgesetz (StBerG); Darlegungslast und Feststellungslast für den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG als beim betroffenen Steuerberater ...

  • Judicialis

    StBerG § 46 Abs. 2; ; StBerG § 57 Abs. 1; ; Dienstleistungsrichtlinie Art. 9; ; Dienstleistungsrichtlinie Art. 10; ; Dienstleistungsrichtlinie Art. 14; ; Dienstleistungsrichtlinie Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen hoher Steuerschulden; Vermögensverfall; Dienstleistungsrichtlinie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen hoher Steuerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Außerdem berücksichtige der Bundesgerichtshof zum einen das einwandfreie und tadellose Verhalten des Rechtsanwalts bzw. des Steuerberaters während der gesamten Dauer der Berufstätigkeit und zum anderen die konkrete Situation der Mandanten (BGH-Beschluss vom 25.06.2007 AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924).

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des BGH vom 25.06.2007 AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 lasse sich auf seinen Fall nicht übertragen, da ein völlig anderer Lebenssachverhalt zu beurteilen sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem BGH-Beschluss vom 25.06.2007 AnwZ (B) 191/05, NJW 2007, 2924, denn dieser Entscheidung lag, worauf der Beklagte zu Recht hinweist, ein anderer Sachverhalt zugrunde (vgl. auch Mutschler DStR 2007, 2184).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Außerdem hatte der Rechtsanwalt den für eine Ordnung seiner Vermögensverhältnisse erforderlichen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt (vgl. auch BGHBeschluss vom 18.10.2004 AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511).

    Zum einen ist der Kläger nicht Mitglied einer größeren Sozietät, deren Mitglieder auch während der Urlaubszeit oder bei einer etwaigen Erkrankung eines Sozius sicherstellen und dies auch gegenüber dem Beklagten garantieren, dass der Kläger überwacht wird, wie im Fall des BGHBeschlusses vom 18.10.2004 AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511.

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Es ist nicht auszuschließen, dass er im eigenen Interesse gegenüber der Finanzverwaltung zurückhaltender auftritt und nicht alle Möglichkeiten wahrnimmt, die im Interesse seiner Mandanten geboten wären (vgl. BFH-Beschluss vom 08.02.2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kann die Vermutung einer Gefährdung von Mandanteninteressen nicht dadurch widerlegt werden, dass ein Steuerberater nur als Angestellter tätig wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2002 VII B 262/01, BFH/NV 2002, 1344; vom 08. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl. II 1995, 909).

    Denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1995 VIII R 63/94, BFHE 178, 504, BStBl. II 1995, 909).

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Entlastungsbeweis gelungen ist, erfordert eine zusammenfassende Beurteilung der komplexen Verhältnisse des Einzelfalls, bei der eine Reihe gesetzlich nicht abschließend festgelegter Kriterien zu berücksichtigen sind, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Möglichkeit einer Gefährdung von Auftraggeberinteressen sprechen können (vgl. BFH-Beschluss vom 04.03.2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl. II 2004, 1016).

    Die Bestellung des Klägers als Steuerberater könnte nur dann bestehen bleiben, wenn auf Grund seines substantiierten glaubhaften Vorbringens mit hinreichender Gewissheit die grundsätzlich bei Vermögensverfall zu unterstellende, weil vom Gesetz unterstellte Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass er seine Berufspflicht unter dem Druck seiner desolaten Vermögenslage verletzen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 04.03.2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl. II 2004, 1016).

  • BFH, 15.10.2003 - X B 82/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Zurückweisung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Fragen sogenannter Inländerdiskriminierung sind keine Angelegenheiten des Gemeinschaftsrechts, sondern allein des nationalen Rechts (BFH-Beschluss vom 15.10.2003 X B 82/03, BFH/NV 2004, 671).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen ist im Streitfall nach der Rechtsprechung des BFH schon deshalb nicht auszuschließen, weil der Kläger ausweislich der Erhebungsauskunft des Beklagten die von den Arbeitslöhnen seiner Mitarbeiter einbehaltene Lohnsteuer für März 2006 nicht abgeführt hat (BFH-Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141).
  • BFH, 29.05.2002 - VII B 262/01

    Angestellter Steuerberater; Widerruf der Bestellung; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kann die Vermutung einer Gefährdung von Mandanteninteressen nicht dadurch widerlegt werden, dass ein Steuerberater nur als Angestellter tätig wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2002 VII B 262/01, BFH/NV 2002, 1344; vom 08. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Zur Begründung dieser Rechtsansicht beruft sich der Beklagte auf das BGH-Urteil vom 07. Dezember 2004 AnwZ (B) 40/04, NJW 2005, 1271.
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
    Aus diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgt, dass die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand beim betroffenen Steuerberater liegt (vgl. BFH-Urteil vom 22.09.1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; BFH-Beschluss vom 26.07.2007 VII B 27/07, BFH/NV 2007, 2150).
  • BFH, 26.07.2007 - VII B 27/07

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • FG Düsseldorf, 16.06.2004 - 2 K 3969/03

    Widerruf; Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall; Mandanteninteresse;

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