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   FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07 AO   

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https://dejure.org/2010,15311
FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07 AO (https://dejure.org/2010,15311)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2010 - 6 K 4585/07 AO (https://dejure.org/2010,15311)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 6 K 4585/07 AO (https://dejure.org/2010,15311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) in Bezug auf die Festsetzung der Körperschaftsteuer; Regelung des Zinsanspruchs unabhängig von der konkreten Einzelfallsituation bei Abhängigkeit vom Fristablauf und Unterschiedsbetrag; Abschöpfung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO - Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich typisierten Zinshöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung und der Höhe von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1969
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
    In diesem Sinne habe das BVerfG schon in seinen Einheitswertbeschlüssen vom 22.06.1995, BStBl II 1995, 655 und 671 festgestellt, dass der Gesetzgeber die im Lauf der Zeit eintretenden nachhaltigen Veränderungen der wirtschaftlichen Realitäten nicht auf sich beruhen lassen dürfe.

    Der Gesetzgeber muss sich daher anders als bei der Einheitsbewertung auch nicht vorhalten lassen, er habe nicht auf die im Laufe der Zeit eintretenden nachhaltigen Veränderungen der wirtschaftlichen Lage reagiert (BVerfG-Beschlüsse vom 22.06.1995 2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
    Auch die Klägerin stellt diese vom Bundesverfassungsgericht erst kürzlich in einem ausführlich begründeten Nichtannahmebeschluss vom 3.09.2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115 ausdrücklich bestätigten Rechtsprechungsgrundsätze nicht nur nicht ernstlich in Frage.

    e) Dass der Gesetzgeber im Interesse der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung den auszugleichenden Zinsvorteil typisierend auf 0, 5 v.H. pro Monat festgesetzt und für den streitigen Zeitraum beibehalten hat, ist nach alledem rechtsstaatlich unbedenklich und führt insbesondere zu keinem Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3.09.2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
    Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. hierzu BVerfG-Urteil vom 9.12.2008 2 BvL 1/07, BFH/NV 2009, 338 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
    Die Klägerin sehe sich in ihrer Auffassung durch den kürzlich ergangenen Beschluss des BVerfG vom 17.11.2009 1 BvR 2192/05, DStR 2010, 434 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bestätigt: Danach stehe dem Gesetzgeber zwar eine sog. Pauschalierungs- und Typisierungsbefugnis zu, um Massenvorgänge des Wirtschaftslebens in praktikabler Form steuerlich handhaben zu können.
  • BFH, 06.10.2009 - I R 39/09

    Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
    Auch der Körperschaftsteuersenat des BFH hat das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen in § 10 Nr. 2 KStG 2002 kürzlich ausdrücklich für verfassungsgemäß und den mit ihm verfolgten Zweck als sachlich begründet angesehen (Urteil vom 6.10.2009 I R 39/09, BFH/NV 2010, 470).
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich bereits wiederholt mit der Verfassungsmäßigkeit des § 233a AO auseinander gesetzt und diese ausnahmslos bejaht (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im BFH-Beschluss vom 20.06.2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 137/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ermittlungspflicht des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
    Ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige tatsächlich einen Zinsvorteil erzielt, ist damit unerheblich; es genügt die bloße Möglichkeit der Kapitalnutzung bzw. die bloße Verfügbarkeit eines bestimmten Kapitalbetrages (vgl. BFH-Beschluss vom 1.09.2008 IV B 137/07, BFH/NV 2009, 200 mit zusammenfassender Darstellung und Nachweisen der BFH-Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 14 A 1196/13

    Festsetzung der Höhe der Zinsen i.R.d. Verzinsung von Steuererstattungen und

    Nichts anderes ergibt sich daraus, dass das Finanzgericht Düsseldorf, vgl. Urteil vom 13.7.2010 - 6 K 4585/07 AO -, EFG 2010, 1969; juris (dem Urteil des BFH vom 20.4.2011 - I R 80/10 - vorausgehend), die Revision zugelassen hatte, weil der Bundesfinanzhof die Revision zurückgewiesen hat.
  • BFH, 20.04.2011 - I R 80/10

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des

    Die deshalb erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2010  6 K 4585/07 AO); sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1969 abgedruckt.
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