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   FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14 U   

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FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14 U (https://dejure.org/2016,59003)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2016 - 5 K 1904/14 U (https://dejure.org/2016,59003)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 5 K 1904/14 U (https://dejure.org/2016,59003)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Organschaft - Frage der wirtschaftlichen Eingliederung

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1174
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 25/05

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14
    Wird ein Teil eines "normalen" Einfamilienhauses von dem Gesellschafter einer Betriebs-GmbH an diese als einziges Büro vermietet, so stellen die Räume auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage im Sinne der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung dar, wenn sie nicht für Zwecke des Betriebsunternehmens besonders hergerichtet und gestaltet sind; das gilt jedenfalls dann, wenn der Gebäudeteil nicht die in § 8 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung genannten Grenzen unterschreitet (BFH-Urteil vom 13.7.2006 IV R 25/05, BStBl II 2006, 804).

    Anders als in dem BFH-Urteil vom 13.7.2006 (IV R 25/05, a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt - einem Teil eines "normalen" Einfamilienhauses mit einer Fläche von 31 qm - handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um Teile eines Einfamilienhauses, sondern schon um eine vom Wohnbereich abgetrennte Einheit - eben um eine hiervon selbständige Einliegerwohnung.

  • BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07

    Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14
    Die Tätigkeit von Organträger und Organgesellschaft müssen lediglich aufeinander abgestimmt sein und sich fördern und ergänzen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.10.2008 XI R 74/07, Bundessteuerblatt II 2009, 256).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14
    Ausreichend ist dazu nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass das vermietete Grundstück für die Mieterin von nicht nur geringer Bedeutung war - beispielsweise weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Mieterin bildete (u.a.: BFH-Urteile vom 23.5.2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621, vom 23.1.2001 VIII R 71/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 894 und vom 16.8.2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25.4.2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 34/01

    Umsatzsteuerschuld - Betriebsaufspaltung - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14
    Ausreichend ist dazu nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass das vermietete Grundstück für die Mieterin von nicht nur geringer Bedeutung war - beispielsweise weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Mieterin bildete (u.a.: BFH-Urteile vom 23.5.2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621, vom 23.1.2001 VIII R 71/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 894 und vom 16.8.2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25.4.2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).
  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 71/98

    Betriebsaufspaltung: Büro- und Verwaltungsgebäude

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14
    Ausreichend ist dazu nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass das vermietete Grundstück für die Mieterin von nicht nur geringer Bedeutung war - beispielsweise weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Mieterin bildete (u.a.: BFH-Urteile vom 23.5.2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621, vom 23.1.2001 VIII R 71/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 894 und vom 16.8.2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25.4.2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).
  • BFH, 25.04.2002 - V B 128/01

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14
    Ausreichend ist dazu nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass das vermietete Grundstück für die Mieterin von nicht nur geringer Bedeutung war - beispielsweise weil dort ihr Unternehmen betrieben wurde, es also die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Mieterin bildete (u.a.: BFH-Urteile vom 23.5.2000 VIII R 11/99, BStBl II 2000, 621, vom 23.1.2001 VIII R 71/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 894 und vom 16.8.2001 V R 34/01, BFH/NV 2002, 223; BFH-Beschluss vom 25.4.2002 V B 128/01, BFH/NV 2002, 1058).
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