Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes (§§ 6 - 12) |
1Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. 2In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.
Vorschrift neugefaßt durch die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.12.2025 | Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen | 19.12.2025 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz - StEuglG) | 19.12.2000 |
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Rechtsprechung zu § 8 EStDV
42 Entscheidungen zu § 8 EStDV in unserer Datenbank:
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 4 V 4016/20
Aussetzung der Vollziehung: Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem ...
- FG Thüringen, 10.04.2019 - 4 K 442/17
Keine Verletzung der Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen nach § 7g Abs. 4 ...
- FG Münster, 17.12.2020 - 5 K 631/20
Ausschluss einer Anwendung der erweiterten Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 01.06.2022 - III R 3/21
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen wegen ...
- BFH, 01.06.2022 - III R 3/21
- FG Düsseldorf, 19.02.2016 - 5 K 1904/14
Organschaft - Frage der wirtschaftlichen Eingliederung
- BFH, 13.07.2006 - IV R 25/05
Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders ...
- FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12
Vorliegen eines Teilbetriebs bei einer im Rahmen eines landwirtschaftlichen ...
- BFH, 18.06.2015 - IV R 12/13
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 IV R 11/13 - Betriebsaufspaltung ...
- BFH, 18.06.2015 - IV R 13/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 IV R 11/13 - ...
- BFH, 18.03.1965 - IV 317/64 U
Anforderungen an Rückgängigmachung von Korrektivposten mit steuerlicher Wirkung
Querverweise
Auf § 8 EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
- § 10 (Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)