Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000

   Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes (§§ 6 - 12)   
Gliederung
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__paste_bez____paste_norm__ Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (https://dejure.org/gesetze/EStDV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
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Textdarstellung

  

§ 9a
Anschaffung, Herstellung

Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.

Rechtsprechung zu § 9a EStDV

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Querverweise

Auf § 9a EStDV verweisen folgende Vorschriften:

    Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV) 
      Zu § 51 des Gesetzes
        § 81 (Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau)
        § 82f (Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge)
Was ist das?

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