Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes (§§ 6 - 12) |
§ 11d
Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
(1) 1Bei den nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat, bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert, der beim Rechtsvorgänger an deren Stelle getreten ist oder treten würde, wenn dieser noch Eigentümer wäre, zuzüglich der vom Rechtsnachfolger aufgewendeten Herstellungskosten und nach dem Prozentsatz, der für den Rechtsvorgänger maßgebend sein würde, wenn er noch Eigentümer des Wirtschaftsguts wäre. 2Absetzungen für Abnutzung durch den Rechtsnachfolger sind nur zulässig, soweit die vom Rechtsvorgänger und vom Rechtsnachfolger zusammen vorgenommenen Absetzungen für Abnutzung, erhöhten Absetzungen und Abschreibungen bei dem Wirtschaftsgut noch nicht zur vollen Absetzung geführt haben. 3Die Sätze 1 und 2 gelten für die Absetzung für Substanzverringerung und für erhöhte Absetzungen entsprechend.
(2) Bei Bodenschätzen, die der Steuerpflichtige auf einem ihm gehörenden Grundstück entdeckt hat, sind Absetzungen für Substanzverringerung nicht zulässig.
Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 17.11.2010
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 23.11.2010 | Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen | 17.11.2010 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 11d EStDV
256 Entscheidungen zu § 11d EStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 25.09.2017 - IX S 17/17
Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i. S. des § ...
- BFH, 25.03.2026 - X R 23/24
Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen-Anhalt, 24.07.2024 - 1 K 903/21
Keine Fortführung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG durch den ...
- FG Sachsen-Anhalt, 24.07.2024 - 1 K 903/21
- FG Niedersachsen, 26.05.2026 - 4 V 52/26
Kein Einfluss einer entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs auf ...
- FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 13.03.2018 - IX R 22/17
Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b ...
- BFH, 13.03.2018 - IX R 22/17
- FG Niedersachsen, 17.03.2015 - 13 K 156/13
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung (AfA) für ein ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 04.10.2016 - IX R 26/15
Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
- BFH, 04.10.2016 - IX R 26/15
- BFH, 12.06.2019 - X R 20/17
Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Überlassung des kommerzialisierbaren Teils ...
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2019 - 3 K 1425/17
Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer ...