Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20 U |
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Kurzfassungen/Presse
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Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei nachträglicher Option zur Umsatzsteuerpflicht - Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Erzielung steuerfreier Umsätze
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20 U
- FG Düsseldorf, 23.11.2023 - 5 K 2141/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11
Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und …
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Nicht maßgeblich ist dagegen u.a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist oder wer sie bezahlt hat (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 30.4.2014 XI R 33/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2014, 1239 m.w.N.).Empfänger einer Leistung kann schließlich ausnahmsweise auch derjenige sein, an den der Leistende eine Leistung tatsächlich erbracht hat, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 30.4.2014 XI R 33/11, BFH/NV 2014, 1239 m.w.N.).
- BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur …
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Vergleichbare Erwägungen hat der BFH darüber hinaus auch in seinem Beschluss vom 24.7.2013 XI R 14/11 (BStBl II 2014, 210) in Bezug auf Kleinunternehmer angestellt, die ebenfalls nach § 18 Abs. 3 UStG zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind. - BFH, 19.12.2013 - V R 6/12
Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen - Beendigung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Nach der Rechtsprechung des BFH muss die Steuerfestsetzung im Zeitpunkt des Verzichts entweder noch anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar sein (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.12.2013 V R 6/12, BFHE 245, 71, BStBl II 2017, 837;… Kraeusel in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 9 Rn. 46; Abschn. 9.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE).
- BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06
Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische …
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Die Vermietung eines körperlichen Gegenstands ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, wenn sie zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen vorgenommen wird (vgl. etwa BFH-Urteil vom 2.7.2008 XI R 59/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 390; Ulbrich, UR 2023, 137). - BFH, 28.10.2004 - V R 19/04
Unternehmereigenschaft einer Stadtgemeinde
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 28.10.2004 V R 19/04, BFH/NV 2005, 725). - BFH, 04.04.2003 - V B 183/02
Steuererklärungspflicht bei Ist-Besteuerung
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Der Senat vermag insoweit im Ergebnis keinen Unterschied zu den Fällen der fehlenden Einnahmeerzielung eines Istversteuerers zu erkennen, in denen der BFH ebenfalls ausdrücklich die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung bejaht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4.4.2003 V B 183/02, BFH/NV 2003, 1097;… 8.1.2004 V B 37/39, 57/03, BFH/NV 2004, 829;… vom 7.9.2006 V B 203, 304/05, BFH/NV 2006, 2312). - BFH, 10.02.2004 - X B 75/03
Urteilsberichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 10.2.2004 X B 75/03, BFH/NV 2004, 663).". - FG München, 22.10.2013 - 2 K 1993/10
Absehen von Steuerfestsetzung wegen Treu und Glauben
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
dd) Nach der Gegenauffassung soll die Steuererklärungspflicht unabhängig davon bestehen, ob nach Auffassung des Steuerpflichtigen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze vorliegen (FG München, Urteil vom 22.10.2013 2 K 1993/10, abrufbar in juris;… Brandl in Bunjes, UStG, 22. Aufl. 2023, § 18 Rn. 16;… Treiber in Sölch/Ringleb, UStG, § 18 Rn. 76; Ulbrich, UR 2023, 137, 142). - BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und …
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Der Bundesgerichtshof hat insoweit etwa mit Urteil vom 29.6.1966 V ZR 163/63 (Neue Juristische Wochenschrift 1966, 1707) entschieden, dass bei der ausschließlichen Nutzung eines Grundstücks durch einen Teilhaber ein Vergütungsanspruch des anderen gegeben wäre, wenn die Parteien vereinbart hätten, dass der erstgenannte zur alleinigen Innehabung und Benutzung des Grundstücks nur gegen Entgelt berechtigt sei, denn die Teilhaber an einer Gemeinschaft könnten die Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB in einer bestimmten Weise regeln. - BFH, 28.08.2014 - V R 49/13
Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
(2) Zur Miteigentumsgemeinschaft, bei der es sich ebenfalls um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt, hat der BFH mit Urteil vom 26.2.1975 V R 132/73 (BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.8.2014 V R 49/13, BFHE 247, 283) entschieden, dass dann, wenn bei einer Gemeinschaft die Miteigentümer (ausdrücklich oder stillschweigend) vereinbaren, dass der gemeinschaftliche Gegenstand ganz oder teilweise einem Miteigentümer unentgeltlich zum Gebrauch überlassen werden soll, dieser den gemeinschaftlichen Gegenstand in dem vorliegenden Umfang aufgrund des sich aus seinem Miteigentum ergebenden Gebrauchsrechtes nach § 743 Abs. 2 BGB benutzt. - BFH, 07.11.2000 - V R 49/99
Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen
- BFH, 01.06.1989 - V R 72/84
1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von …
- BFH, 31.05.2017 - XI R 40/14
Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes …
- BFH, 01.02.2001 - V R 79/99
Vermietungsumsätze an Ehegatten
- BFH, 03.11.2005 - V R 53/03
USt; Beteiligung von Landwirten an GbR
- BFH, 26.02.1976 - V R 132/73
Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück