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   FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17   

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https://dejure.org/2018,27945
FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17 (https://dejure.org/2018,27945)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2018 - 3 K 236/17 (https://dejure.org/2018,27945)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 3 K 236/17 (https://dejure.org/2018,27945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 85 BewG 1991, Abschn 37 Abs 1 BewRGr, Nr 277 DIN
    Einheitsbewertung: Berechnung des umbauten Raumes bei Einziehung einer nicht begehbaren Sichtschutzdecke unterhalb eines Flachdaches

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einheitswert eines Flachdachgebäudes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.02.2010 - II R 1/09

    Zwischen Dach und abgehängten Decken des Obergeschosses existierender Raum als

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    Schließlich habe auch der BFH den nicht ausgebauten Dachraum als den Zwischenraum zwischen dem geneigten Dach eines Gebäudes und den als Deckenabschluss vorhandenen abgehängten Decken definiert (Urteil vom 04.02.2010 II R 1/09).

    Damit wird der Bedeutung Rechnung getragen, die derartige Regelungen, wie hier die BewRGr, für die Gewährleistung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung, die Rechtssicherheit und die Praktikabilität des Bewertungsverfahrens zukommt (BFH-Urteil vom 04.02.2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244).

    f) In Abschn. 37 Abs. 1 BewRGr hat die Verwaltung eine die Berechnung des umbauten Raumes betreffende Typisierung vorgenommen, welche nach dem Grad der Raumnutzbarkeit differenziert und weder sachfremd ist noch den ohnehin nur kursorischen Vorgaben in §§ 85 ff. BewG widerspricht (BFH-Urteil vom 04.02.2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244).

    Nur diejenigen Dachgeschossräume sind also vollständig in die Ermittlung des umbauten Raumes einzubeziehen, die gerade durch ihren Ausbau mit Blick auf die Nutzbarkeit den ansonsten voll anzusetzenden Vollgeschoss- und Kellerräumen gleichstehen, während nicht ausgebaute Dachgeschosse wegen ihrer den vorgenannten Räumlichkeiten nicht vergleichbaren Nutzbarkeit nur vermindert einzubeziehen sind (BFH-Urteil vom 04.02.2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244).

    Zwar ist danach nicht nur das nicht ausgebaute Dachgeschoss bei einem Gebäude mit einem Satteldach begünstigt (vgl. erste Zeichnung zu Ziff. 1.131), sondern auch das nicht ausgebaute Dachgeschoss bei einem Gebäude mit Pultdach, das auf der höheren Dachseite nicht von der Außenfläche des Daches, sondern von der Seitenwand des Gebäudes begrenzt wird (vgl. Zeichnung zu Ziff. 1.2; zur Anwendung der Drittelregelung auf ein Pultdachgebäude s. auch BFH-Urteil vom 04.02.2010 II R 1/09, BStBl II 2010, 1244).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    a) Das BVerfG hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung mit Beschluss vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14 u. a., NJW 2018, 1451) zwar für mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar erklärt, gleichzeitig aber die Fortgeltung der diesbezüglichen Regelungen bis zum Ergehen einer Neuregelung, längstens bis zum 31.12.2019, angeordnet.
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    Diese Bindung der Gerichte an typisierende oder pauschalierende Verwaltungsvorschriften gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der Verwaltungsvorschrift im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BStBl II 2011, 696, für AfA-Tabellen).
  • BFH, 23.04.2015 - V R 32/14

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Schätzungen

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht allerdings als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 GG ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteil vom 23.04.2015 V R 32/14, BFH/NV 2015, 1106).
  • BFH, 15.06.2016 - III R 8/15

    Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    c) Zwar ist der Senat nicht an die normkonkretisierende Regelung in Abschn. 37 BewRGr gebunden und wäre an einer erweiternden Auslegung dieser Bestimmungen bzw. an einer Herleitung der von der Klägerin begehrten Rechtsfolge unmittelbar aus dem Gesetz nicht gehindert (vgl. zur Bindung der Gerichte an die Auslegung durch die Verwaltung (nur) bei Ermessensrichtlinien BFH-Urteil vom 15.06.2016 III R 8/15, BStBl II 2017, 25; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 4 AO Rz. 93).
  • BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05

    Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    e) Die Finanzgerichte sind zwar an die Wertungen in Abschn. 37 Abs. 1 BewRGr nicht gebunden, weil Gerichte nur dem Gesetz unterworfen sind (Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 GG) und Verwaltungsvorschriften (Richtlinien, Erlasse, Verfügungen) nur die nachgeordneten Verwaltungsdienststellen binden (BFH-Urteil vom 13.12.2007 IV R 92/05, BFHE 220, 482, BStBl II 2008, 583).
  • BFH, 12.06.2002 - II R 15/99

    Bewertung von Lebensmittelmärkten

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    Der so errechnete Gebäudenormalherstellungswert ist Grundlage zur Findung des Gebäudesachwerts unter Berücksichtigung der §§ 86, 87 BewG, der nach Maßgabe des § 88 BewG in besonderen Fällen ermäßigt oder erhöht werden kann (§ 85 Sätze 3 und 4 BewG; vgl. dazu insgesamt BFH-Urteil vom 12.06.2002 II R 15/99, BFH/NV 2002, 1282).
  • FG Köln, 22.06.2016 - 4 K 2198/10

    Kubaturberechnung sowie Ermittlung des Raummeterpreises bei der Einheitsbewertung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17
    Eine die Privilegierung abgehängter Dachräume unterhalb eines Flachdaches begründende Verwaltungsvorschrift, auf deren gleichmäßige Anwendung sich die Klägerin berufen könnte, existiert mithin nicht (vgl. FG Köln, Urteil vom 22.06.2016 4 K 2198/10, EFG 2016, 1682).
  • BFH, 14.10.2020 - II R 27/18

    Einheitsbewertung eines Supermarkts (Altbundesgebiet)

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 03.07.2018 - 3 K 236/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 3 K 3113/17

    Vornahme eine Zurechnungsfortschreibung nach § 22 Abs. 2 BewG des Einheitswerts

    Da eine derartige Neuregelung noch nicht ergangen ist, bleiben die bisherigen Vorschriften im Streitfall anwendbar und führen, soweit sie Eingang in die angefochtene Feststellung des Einheitswerts gefunden haben, nicht zu dessen Rechtswidrigkeit (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 16. Mai 2018, II R 37/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 692, und Urteil des FG Hamburg vom 03. Juli 2018, 3 K 236/17, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2018, 1613 ).
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