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   FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13   

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https://dejure.org/2014,6817
FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13 (https://dejure.org/2014,6817)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2014 - 2 K 129/13 (https://dejure.org/2014,6817)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 2 K 129/13 (https://dejure.org/2014,6817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer: Abgrenzung laufender Gewinn - Betriebsaufgabegewinn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer: Abgrenzung laufender Gewinn - Betriebsaufgabegewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Laufender Gewinn oder Betriebsaufgabegewinn?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Aufgabe eines Geschäftsmietvertrages: Steuerliche Folgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1009
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Es widerspräche dem Charakter der Gewerbesteuer als Objekt-steuer, auch die sich aus der Beendigung der gewerblichen Betätigung ergebenden Gewinne als Gewerbeerträge zu erfassen, da sie in keinem stehenden Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden (BFH-Urteil vom 26. Juli 2007 IV R 49/04, BStBl II 2009, 289 m. w. N.).

    Veräußerungsgewinne sind allerdings nicht schon wegen eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Veräußerung und Betriebsaufgabe tarifermäßigt bzw. nicht gewerbesteuerbar; maßgeblich für die Zuordnung zum laufenden oder zum Aufgabegewinn ist vielmehr der wirtschaftliche Zusammenhang (ständige Rechtspr., vgl. BFH Urteile vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BStBl II 2009, 289; vom 19. Mai 1971 I R 467/70, BStBl II 1971, 688).

    Gewinne aus ihrer Natur nach laufenden Geschäftsbeziehungen gehören auch dann zum Gewerbeertrag, wenn sie im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe erzielt werden (BFH-Urteil vom 26. Juli 2007 IV R 49/04, BStBl II 2009, 289 m. w. N.).

  • BFH, 04.03.1998 - X R 56/95

    Abfindung wegen vorzeitiger Beendigung eines Pachtvertrags

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    c) Zum Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn gehört nach ständiger Rechtsprechung alles, was der Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes vom Erwerber oder einem Dritten erhält (z. B. BFH Urteil vom 4. März 1998 X R 56/95, BFH/NV 1998, 1354 m. w. N.).

    Auch eine Entschädigung, beispielsweise für den Verzicht auf ein bestehendes Mietrecht an Geschäftsräumen, kann dem Aufgabegewinn zuzuordnen sein, wenn die Entschädigung für die Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs bzw. zur Abgeltung der durch die Betriebseinstellung aufgetretenen Nachteile gezahlt wird (BFH Urteile vom 4. März 1998 X R 56/95, BFH/NV 1998, 1354; vom 24. November 1982 I R 60/79, BStBl II 1983, 243).

    Auch die mit Urteil des BFH vom 4. März 1998 entschiedenen Sache X R 56/95 (BFH/NV 1998, 1354) weicht insoweit vom Streitfall ab, als dort die Auflösung eines Pachtvertrages über ein Hotel mit Gaststätte unmittelbar zur Betriebsaufgabe führte, ohne dass, wie im Streitfall, andere Ursachen die Betriebsaufgabe beeinflusst hätten.

  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. auszuweisen, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20 m. w. N.; vom 8. November 2000 I R 10/98, BStBl II 2001, 349, m. w. N.; vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BStBl II 1993, 786, m. w. N.).

    Ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung ist, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt worden ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (allg. A., z. B. BFH-Urteile vom 29. November 2008 IV R 62/05, BStBl II 2008, 557; vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20 m. w. N.; Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 32. Aufl., § 5 Rz. 607).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 62/87

    Für Teilbetriebsveräußerung genügt Aufgabe der mit dem veräußerten

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Damit hat er die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber entgeltlich übertragen, dadurch ist die gewerbliche Betätigung des Klägers mit den veräußerten Betriebsgrundlagen beendet worden (vgl. zur Betriebsveräußerung z. B. BFH-Urteile vom 9. August 1989 X R 62/87, BStBl II 1989, 973; vom 24.Juli 1986 IV R 137/84, BStBl II 1986, 808).

    Maßgeblich ist insoweit, dass die GmbH trotz der Beteiligung des Klägers ein anderes Rechtssubjekt ist (vgl. BFH Urteil vom 9. August 1989 X R 62/87, BStBl II 1989, 973).

  • FG Berlin, 09.03.1998 - 8 K 8192/97
    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Ergänzend beruft sich der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 9. März 1998 (8 K 8192/97), mit dem in einem vergleichbaren Fall der Klage stattgegeben worden sei.

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin vom 9. März 1998 (8 K 8192/97, EFG 1998, 1178) berufen.

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Als eine auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogene Sachsteuer erfasst die Gewerbesteuer bei natürlichen Personen nur die durch den laufenden Betrieb anfallenden Gewinne (vgl. Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63, BStBl III 1964, 124; BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BStBl II 2001, 809).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. auszuweisen, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20 m. w. N.; vom 8. November 2000 I R 10/98, BStBl II 2001, 349, m. w. N.; vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BStBl II 1993, 786, m. w. N.).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung ist, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt worden ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (allg. A., z. B. BFH-Urteile vom 29. November 2008 IV R 62/05, BStBl II 2008, 557; vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20 m. w. N.; Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 32. Aufl., § 5 Rz. 607).
  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Als eine auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogene Sachsteuer erfasst die Gewerbesteuer bei natürlichen Personen nur die durch den laufenden Betrieb anfallenden Gewinne (vgl. Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63, BStBl III 1964, 124; BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 X R 55/97, BStBl II 2001, 809).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. auszuweisen, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20 m. w. N.; vom 8. November 2000 I R 10/98, BStBl II 2001, 349, m. w. N.; vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BStBl II 1993, 786, m. w. N.).
  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

  • BFH, 17.02.1994 - VIII R 13/94

    Die Zahlung eines Spitzenausgleichs bei der Realteilung einer

  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

  • BFH, 07.04.1989 - III R 9/87

    Gewinn aus der Auflösung eines Importwarenabschlags nur Aufgabegewinn, soweit im

  • BFH, 24.11.1982 - I R 60/79

    Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB im Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebs

  • BFH, 19.05.1971 - I R 46/70

    Buchverluste - Betriebsaufgabe - Entschädigungslose Überlassung -

  • BFH, 14.07.1993 - I R 84/92

    Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung

  • BFH, 11.09.1997 - VIII B 101/96
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