Rechtsprechung
   FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21261
FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06 (https://dejure.org/2007,21261)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2007 - 4 K 137/06 (https://dejure.org/2007,21261)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 4 K 137/06 (https://dejure.org/2007,21261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 101 S. 1; ; MinöStV § 53 Abs. 1; ; MinöStG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStV § 53
    Keine Mineralölsteuererstattung bei entwendetem Mineralöl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Mineralölsteuererstattung bei entwendetem Mineralöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Mineralölsteuer: keine Mineralölsteuererstattung bei entwendetem Mineralöl

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06
    Die in § 53 Abs. 1 MinöStV genanten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (vgl. BFH, Urteil vom 8.8.2006, VII R 15/06, juris; BFH, Urteil vom 17.1.2006, VII R 42/04, juris).

    Die Gewährung einer auf § 53 Abs. 1 MinöStV gestützten Mineralölsteuervergütung setzt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Erfüllung des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals voraus, dass der Mineralölhändler im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtet und wie ein sorgfältiger Kaufmann gehandelt hat (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 17.1.2006, VII R 42/04, juris).

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06
    Die Vorschrift des § 53 Abs. 1 MinöStV ist jedenfalls eingeführt worden, um den Mineralölhandel durch Übertragung des Ausfallrisikos von Kundenforderungen auf den Fiskus zu entlasten (vgl. nur BFH, Beschluss vom 8.2.2000, VII B 269/99, juris).
  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts auch unabhängig von irgendwelchen Kausalitätserwägungen erforderlich, da es sich insoweit um ein Sicherungsmittel handelt, welches typischerweise darauf angelegt ist, einen Forderungsausfall zu verhindern oder zumindest in Grenzen zu halten, auch wenn der einfache Eigentumsvorbehalt ein erhebliches Sicherungsdefizit in sich trägt (vgl. nur BFH, Urteil vom 2.2.1999, VII R 18/98, juris).
  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06
    Die in § 53 Abs. 1 MinöStV genanten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, so dass mangels Vergütungsfähigkeit der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (vgl. BFH, Urteil vom 8.8.2006, VII R 15/06, juris; BFH, Urteil vom 17.1.2006, VII R 42/04, juris).
  • BFH, 09.08.2002 - VII B 311/01

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Überwachung der Außenstände

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06
    Führt der Mineralölhändler dennoch weitere Lieferungen aus oder durchbricht er eine zuvor verhängte Liefersperre ohne einen rechtfertigenden Grund, kann er sich gegenüber den Finanzbehörden nicht darauf berufen, dass der Zahlungsausfall nicht zu vermeiden war (vgl.BFH, Beschluss vom 9.8.2002, VII B 311/01, juris).
  • VG Arnsberg, 16.05.2006 - 4 K 1944/05

    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung; Umfang des Begriffs der

    Weiter sieht der Bebauungsplan südlich-östlich des Flurstücks 90 die Errichtung einer Waschstraße mit angegliederter Kfz-Pflegeeinrichtung" vor (vgl. 4 K 138/06), noch weiter südlichöstlich ist die Errichtung einer Autofahrerschnellgaststätte" festgesetzt (vgl. 4 K 137/06).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Gerichtsakten zu den Verfahren 4 K 137/06 und 4 K 138/06 sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 131/10

    Mineralölsteuer: Keine Entlastung bei Nichtbeachtung der Grundsätze

    Der erkennende Senat hat bereits in einem früheren Verfahren, in dem der Verbleib eines verkauften Mineralöls für den Veräußerer ungeklärt war, entschieden, dass der vom Gesetzgeber als Sicherungsmittel vorgeschriebene Eigentumsvorbehalt in einem solchen Fall den beabsichtigten Sicherungszwecks verfehlt und das entsprechende Kaufgeschäft nicht Gegenstand eines Vergütungsanspruchs nach § 53 Abs. 1 MinöStV sein kann (FG Hamburg, Urteil vom 29.06.2007, 4 K 137/06, ZfZ 2007, 306).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht