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FG Hessen, 11.12.2018 - 4 K 1172/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 41 Abs. 2 FGO, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG, § 127 AO
§ 41 Abs. 2 FGO, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG, § 127 AO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Örtliche Zuständigkeit; neue Steuernummer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.08.2017 - V R 11/17
Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen …
Auszug aus FG Hessen, 11.12.2018 - 4 K 1172/17
Das Verfahren ruhte zwischenzeitlich bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 24.08.2017 V R 11/17.Die auf Feststellung der örtlichen Zuständigkeit des Beklagten gerichtete Feststellungsklage ist aus den Gründen des BFH-Urteils vom 24.08.2017 V R 11/17, BFH/NV 2018, 14 wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 FGO) unzulässig.
- FG Saarland, 15.02.2017 - 2 K 1149/14
Klage auf Erteilung einer Steuernummer und auf Feststellung des örtlich …
Auszug aus FG Hessen, 11.12.2018 - 4 K 1172/17
Denn ohne wirksam erteilte Steuernummer könnte ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmern seine diesbezüglichen Rechnungspflichten nicht (mehr) erfüllen, so dass jeder der glaubhaft macht, aktuell oder zukünftig Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes auszuführen, eine Steuernummer verlangen kann (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.02.2017 2 K 1149/14, EFG 2017, 550).