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   FG Hessen, 12.09.2022 - 9 K 656/21   

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https://dejure.org/2022,44925
FG Hessen, 12.09.2022 - 9 K 656/21 (https://dejure.org/2022,44925)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.09.2022 - 9 K 656/21 (https://dejure.org/2022,44925)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. September 2022 - 9 K 656/21 (https://dejure.org/2022,44925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine verbindliche Auskunft über das Entfallen sämtlicher Prüfungsgebiete der Eignungsprüfung bei EU-ausländischer Vorbildung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Hessen, 07.09.2020 - 9 K 596/19

    Berechtigung einer Ausbildung zum "Tax Technician"in Irland zur Ablegung einer

    Auszug aus FG Hessen, 12.09.2022 - 9 K 656/21
    Wegen der Einzelheiten der früher erteilten Verbindlichen Auskünfte und dem diesen zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Darstellung im Tatbestand des Gerichtsbescheids des Hessischen Finanzgerichts vom 07.09.2020, 9 K 596/19, juris, verwiesen.

    Mit Gerichtsbescheid 9 K 596/19 vom 07.09.2020 hat das Hessische Finanzgericht vielmehr entschieden, dass es sich bei dem irischen "Tax Technician" gerade nicht um einen reglementierten Ausbildungsberuf handelt, weshalb allein dessen Vorlage bei der Steuerberaterkammer nicht den Anwendungsbereich des § 37a Abs. 2 StBerG eröffnet.

  • FG Niedersachsen, 17.02.2022 - 2 K 10122/20

    Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberater und Antrag auf Entfall sämtlicher

    Auszug aus FG Hessen, 12.09.2022 - 9 K 656/21
    Er verweist ergänzend auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts, vom 17.02.2022, 2 K 10122/20, juris, welches den Beteiligten vorliegt.

    Dementsprechend kann eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland nicht den Entfall von Prüfungsleistungen rechtfertigen (Appich in Kuhls, Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 4. Auflage 2020, § 37a, Rz 33), sondern die Berufserfahrung muss aufgrund einer beruflichen Tätigkeit die aufgrund eines EU-Befähigungs- oder Ausbildungsnachweises im anderen EU-Mitgliedsstaat rechtmäßig ausgeübt worden ist, belegt werden (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht vom 17.02.2022, 2 K 10122/20, BFH-Urteil vom 23.03.2000, VII R 48/99, BStBl II 2000, 550).

  • BFH, 23.03.2000 - VII R 48/99

    Zulassungs- und Prüfungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Hessen, 12.09.2022 - 9 K 656/21
    Dementsprechend kann eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland nicht den Entfall von Prüfungsleistungen rechtfertigen (Appich in Kuhls, Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, 4. Auflage 2020, § 37a, Rz 33), sondern die Berufserfahrung muss aufgrund einer beruflichen Tätigkeit die aufgrund eines EU-Befähigungs- oder Ausbildungsnachweises im anderen EU-Mitgliedsstaat rechtmäßig ausgeübt worden ist, belegt werden (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht vom 17.02.2022, 2 K 10122/20, BFH-Urteil vom 23.03.2000, VII R 48/99, BStBl II 2000, 550).
  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1609/07

    Keine Zulassung eines Rechtsanwalts zur Eignungsprüfung nach zweimaliger

    Auszug aus FG Hessen, 12.09.2022 - 9 K 656/21
    Eine auf die Befreiung von sämtlichen Voraussetzungen gerichteter Antrag auf Verbindliche Auskunft ist bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift unzulässig, da durch eine solche Verbindliche Auskunft die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung vorweggenommen würde (vgl. Appich, in: Kuhls, Kommentar zum StBerG, 4. Auflage 2020, § 38a Rz. 7, Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 04.05.2010, 1 K 1609/07, EFG 2010, 1825).
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