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   FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97   

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FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97 (https://dejure.org/2000,3252)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2000 - 4 K 4128/97 (https://dejure.org/2000,3252)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 4 K 4128/97 (https://dejure.org/2000,3252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Berechnung der Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Gewinntantieme; Verlustvortrag; verdeckte Gewinnausschüttung; Jahresüberschuß - Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Berechnung der

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Berechnung der Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1147
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist zwar grundsätzlich dessen Auffassung zu entnehmen, daß Verlustvorträge bei der Ermittlung von Gewinntantiemen allgemein zu berücksichtigen sind (Urteile des BFH vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl II 1993, 311, 313 rechte Spalte, und vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549, 550 rechte Spalte).

    Für die Praxis: Auch der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist grundsätzlich die Auffassung zu entnehmen, dass Verlustvorträge bei der Ermittlung von Gewinntantiemen allgemein zu berücksichtigen sind (BFH v. 2.10.1992, BStBl. II 1993, 311 und v. 5.10.1994, BStBl. II 1995, 549).

  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Hierbei ist das Fehlen klarer, eindeutiger, wirksamer und im voraus geschlossener Vereinbarungen nicht unwiderlegbares Merkmal einer vGA, sondern nur ein für eine vGA sprechendes Beweisanzeichen ist (vgl. BFH in BFHE 181, 328 ; Urteile vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806; vom 8. April 1997 I R 39/96, GmbH-Rundschau -GmbHR- 1997, 1070; so aber auch schon BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386 , BStBl II 1982, 761 ; s. auch Rechtsprechung zur Auslegungsfähigkeit von Vereinbarungen, z.B. Urteil vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225 , BStBl II 1990, 645).

    Ein schriftlicher Vertrag, dessen Sinngehalt sich durch Auslegung und/oder Beweiserhebung eindeutig erschließt, ist nicht unklar, mag sein Text auch mehrdeutig sein (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B.: Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BStBl II 1990, 645; vom 24. März 1998 I R 96/97, BFH/NV 1998, 1375 ; vom 24. Juli 1990 VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90; - s. ferner z.B.: Blümich/Rengers, Einkommensteuergesetz , Körperschaftsteuergesetz , Gewerbesteuergesetz , § 8 KStG Rz. 311 f., m. w. N.).

  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist zwar grundsätzlich dessen Auffassung zu entnehmen, daß Verlustvorträge bei der Ermittlung von Gewinntantiemen allgemein zu berücksichtigen sind (Urteile des BFH vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl II 1993, 311, 313 rechte Spalte, und vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549, 550 rechte Spalte).

    Für die Praxis: Auch der bisherigen Rechtsprechung des BFH ist grundsätzlich die Auffassung zu entnehmen, dass Verlustvorträge bei der Ermittlung von Gewinntantiemen allgemein zu berücksichtigen sind (BFH v. 2.10.1992, BStBl. II 1993, 311 und v. 5.10.1994, BStBl. II 1995, 549).

  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Hierbei ist das Fehlen klarer, eindeutiger, wirksamer und im voraus geschlossener Vereinbarungen nicht unwiderlegbares Merkmal einer vGA, sondern nur ein für eine vGA sprechendes Beweisanzeichen ist (vgl. BFH in BFHE 181, 328 ; Urteile vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806; vom 8. April 1997 I R 39/96, GmbH-Rundschau -GmbHR- 1997, 1070; so aber auch schon BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386 , BStBl II 1982, 761 ; s. auch Rechtsprechung zur Auslegungsfähigkeit von Vereinbarungen, z.B. Urteil vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225 , BStBl II 1990, 645).

    Hiervon unberührt bleibt gleichwohl die Erkenntnis, daß Vereinbarungen, die aufgrund der fehlenden Interessengegensätze Möglichkeiten zur Gewinnmanipulation eröffnen, gerade durch § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG verhindert werden sollen (vgl. z.B. BVerfG in BStBl II 1996, 34 ; BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 164/82, BFHE 146, 126 , BStBl II 1986, 469; BFH in BFH/NV 1997, 806).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Hiervon unberührt bleibt gleichwohl die Erkenntnis, daß Vereinbarungen, die aufgrund der fehlenden Interessengegensätze Möglichkeiten zur Gewinnmanipulation eröffnen, gerade durch § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG verhindert werden sollen (vgl. z.B. BVerfG in BStBl II 1996, 34 ; BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 164/82, BFHE 146, 126 , BStBl II 1986, 469; BFH in BFH/NV 1997, 806).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Hierbei ist das Fehlen klarer, eindeutiger, wirksamer und im voraus geschlossener Vereinbarungen nicht unwiderlegbares Merkmal einer vGA, sondern nur ein für eine vGA sprechendes Beweisanzeichen ist (vgl. BFH in BFHE 181, 328 ; Urteile vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806; vom 8. April 1997 I R 39/96, GmbH-Rundschau -GmbHR- 1997, 1070; so aber auch schon BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386 , BStBl II 1982, 761 ; s. auch Rechtsprechung zur Auslegungsfähigkeit von Vereinbarungen, z.B. Urteil vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225 , BStBl II 1990, 645).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des BFH vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Fehlt es nämlich an einer im voraus getroffenen und klaren Vereinbarung, so besteht wegen des nicht vorhandenen Interessengegensatzes zwischen der Gesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter die Möglichkeit, den Gewinn der Gesellschaft mehr oder weniger beliebig festzusetzen und so zu beeinflussen, wie es bei der steuerlichen Gesamtbetrachtung der Einkommen der Gesellschaft und des Gesellschafters (bzw. der betroffenen ihm nahestehenden Person) jeweils am günstigsten ist (BFH-Urteil vom 22. Februar 1989 I R 9/85, BStBl II 1989, 631).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Verträge, die eine Kapitalgesellschaft mit ihren beherrschenden Gesellschaftern abschließt, sind nur dann im Sinne dieser Rechtsprechung "klar", wenn sie eine Entgeltvereinbarung enthalten, die es ermöglicht, die Höhe der von der Kapitalgesellschaft zu entrichtenden Vergütung allein durch einen Rechenvorgang zu ermitteln (BFH, BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung einer Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 30.03.1994 - I B 185/93

    Körperschaftsteuer; Gehaltsverzicht durch GmbH-Geschäftsführer

  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

  • BFH, 11.12.1985 - I R 164/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft -

  • BFH, 17.09.1992 - I R 89/91

    In-sich-Geschäfte eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 08.04.1997 - I R 39/96

    Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA

  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 304/84

    Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung - Ausüben einer reinen

  • BFH, 19.02.1999 - I B 42/98

    Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 24.03.1998 - I R 96/97

    VGA bei widersprüchlichen Vereinbarungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1418/14

    Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen

    Deshalb werde, wenn unter der Leitung des betreffenden Geschäftsführers in einzelnen Zeiträumen ein Verlust erwirtschaftet werde, die Gesellschaft aus ihrer Sicht die vom Geschäftsführer verdiente Erfolgsprämie mindern (Hessisches für FG, Urteil vom 16.05.2000 - 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147, 1148).

    65 Nach der bisher ergangenen finanzgerichtlichen und BFH-Rechtsprechung (BFH Urteile vom 18.09.2007 - I R 73/06, BFHE 219, 72, BStBl II 2008, 314 und vom 17.12.2003 - I R 22/03, BStBl II 2004, 524; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.03.2013 - 3 K 309/09, Juris; FG Köln vom 14.09.2000 - 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; FG des Saarlandes vom 02.04.1998 - 1 K 157/97, Juris; Hessisches FG vom 16.05.2000 - 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147) sind Verlustvorträge grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage einer Gewinntantieme abzuziehen.

    Mit Urteil vom 16.05.2000 - 4 K 4128/97 (Juris) hat das Hessische Finanzgericht ebenfalls entschieden, dass regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege, wenn sich die vereinbarte Bemessungsgrundlage für die Tantieme nur isoliert am Gewinn des Geschäftsjahres orientiere, ohne die vom Geschäftsführer in früheren Jahren erwirtschafteten Verluste zu berücksichtigen.

  • BFH, 18.09.2007 - I R 73/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Einbeziehung von Jahresfehlbeträgen in die

    Der Begriff "Jahresüberschuss" bezieht sich auf das gemäß § 266 Abs. 3 A. V. des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Handelsbilanz auszuweisende Ergebnis des einzelnen Jahres (vgl. Senatsurteil vom 1. April 2003 I R 78, 79/02, BFH/NV 2004, 86; Hessisches FG, Urteil vom 16. Mai 2000 4 K 4128/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1147).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1419/14

    Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen

    Deshalb werde, wenn unter der Leitung des betreffenden Geschäftsführers in einzelnen Zeiträumen ein Verlust erwirtschaftet werde, die Gesellschaft aus ihrer Sicht die vom Geschäftsführer verdiente Erfolgsprämie mindern (Hessisches für FG, Urteil vom 16.05.2000 - 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147, 1148).

    61 Nach der bisher ergangenen finanzgerichtlichen und BFH-Rechtsprechung (BFH Urteile vom 18.09.2007 - I R 73/06, BFHE 219, 72, BStBl II 2008, 314 und vom 17.12.2003 - I R 22/03, BStBl II 2004, 524; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.03.2013 - 3 K 309/09, Juris; FG Köln vom 14.09.2000 - 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; FG des Saarlandes vom 02.04.1998 - 1 K 157/97, Juris; Hessisches FG vom 16.05.2000 - 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147) sind Verlustvorträge grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage einer Gewinntantieme abzuziehen.

    Mit Urteil vom 16.05.2000 - 4 K 4128/97 (Juris) hat das Hessische Finanzgericht ebenfalls entschieden, dass regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege, wenn sich die vereinbarte Bemessungsgrundlage für die Tantieme nur isoliert am Gewinn des Geschäftsjahres orientiere, ohne die vom Geschäftsführer in früheren Jahren erwirtschafteten Verluste zu berücksichtigen.

  • BFH, 17.12.2003 - I R 22/03

    VGA bei Verlustvortrag

    Deshalb wird, wenn unter der Leitung des betreffenden Geschäftsführers in einzelnen Zeiträumen ein Verlust erwirtschaftet worden ist, aus ihrer Sicht dieser Verlust die von dem Geschäftsführer verdiente Erfolgsprämie mindern (ebenso Hessisches FG, Urteil vom 16. Mai 2000 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147, 1148).
  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

    Offenbleiben kann, ob die Tantiemevereinbarung durch die Verwendung des Begriffs "Jahresüberschuß" im Hinblick auf die Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen klar und eindeutig im Sinne der zitierten BFH-Rechtsprechung ist (so das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 16.5.2000 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147, unter Hinweis auf § 266 Abs. 3 A. IV. und V. HGB ).

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH hätte einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme nur in der Form zugesagt, daß Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet hat, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindern (Achenbach in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, Kommentar zum KStG und EStG , Anh. zu § 8 KStG "Gewinntantieme", Hessisches FG, EFG 2000, 1147 ).

    Sie bemißt sich zwar nach dem in den einzelnen Wirtschaftsjahren erzielten Gewinn, ist aber gleichwohl untrennbar mit der übrigen Tätigkeit des Geschäftsführers verbunden (FG des Saarlandes, Urteil vom 2.4.1998 1 K 157/97, EFG 1998, 1284; Hessisches FG, EFG 2000, 1147 ).

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 34/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung

    Es ist vielmehr eine Vorstufe zum Jahresüberschuss, der ebenfalls bestehende Verlustvorträge nicht einschließt (vgl. § 266 Abs. 3 A. IV. und V. Handelsgesetzbuch - HGB - Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147).

    Einige Finanzgerichte haben entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme grundsätzlich nur in der Form zusage, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet habe, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindere (FG Köln, Urt. v. 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000, a.a.O.; FG München, Urt. v. 25. Juli 2001 6 K 4860/99, juris; FG des Saarlandes, Urt. v. 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792).

  • BFH, 01.04.2003 - I R 78/02

    Klarheitsgebot bei Tantiemevereinbarung

    Ebenso ist der Streitfall nicht mit dem vom Hessischen FG (Urteil vom 16. Mai 2000 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem die Tantieme nach dem "Jahresüberschuss vor Ertragsteuern gemäß Steuerbilanz" berechnet werden sollte.
  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für

    Es ist vielmehr eine Vorstufe zum Jahresüberschuss, der ebenfalls bestehende Verlustvorträge nicht einschließt (vgl. § 266 Abs. 3 A. IV. und V. Handelsgesetzbuch - HGB - Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147).

    Einige Finanzgerichte haben entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme grundsätzlich nur in der Form zusage, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet habe, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindere (FG Köln, Urt. v. 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000, a.a.O.; FG München, Urt. v. 25. Juli 2001 6 K 4860/99, juris; FG des Saarlandes, Urt. v. 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792).

  • FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 156/00

    VGA: Bemessungsgrundlage für eine Tantieme

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  • FG München, 14.11.2001 - 6 V 3607/01

    Bemessungsgrundlage für Gewinntantieme; Aussetzung der Vollziehung in Sachen

    Zur Begründung bezieht es sich insbesondere auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 16. Mai 2000 4 K 4128/97, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1147 , rkr.

    Es kann dahinstehen, ob im Streitfall die Formulierung "eine Tantieme in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses vor Steuern" diesem Bestimmtheitserfordernis genügt (vgl. dazu das Urteil des Hessischen FG in EFG 2000, 1147 , das zu Recht darauf hinweist, dass Vertragsbestimmungen mit dem Ziel auszulegen sind, das von den Beteiligten Gewollte herauszufinden).

  • FG München, 25.07.2001 - 6 K 4860/99

    Verlustvortrag und Gewinntantieme; Gewerbesteuermessbetrag 1996; gesonderter

  • FG München, 19.03.2002 - 6 K 2821/01

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Gewährung einer Gewinntantieme

  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 118/01

    Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei Berechnung einer Gewinntantieme;

  • BFH, 01.04.2003 - I R 79/02

    Steuerrechtliche Behandlung einer Tantiemevereinbarung; Verdeckte

  • FG Hamburg, 13.07.2005 - V 179/01

    Gewerbesteuerliche Behandlung einer Forfaitierung

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung;

  • FG Sachsen, 21.10.2002 - 2 V 389/02

    Aussetzung der Vollziehung ganz oder teilweise wegen ernstlicher Zweifel an der

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