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   FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18   

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https://dejure.org/2019,48840
FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18 (https://dejure.org/2019,48840)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.11.2019 - 6 K 360/18 (https://dejure.org/2019,48840)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. November 2019 - 6 K 360/18 (https://dejure.org/2019,48840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    §12 Nr. 3 EStG, § 9 Abs. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten entstanden durch die Inhaftungnahme für sie als GF nicht abgeführte Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer | Kein (Werbungskosten-)Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG im Rahmen der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers..

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer-Haftung: Führt die eigene Lohnsteuer zu Werbungskosten?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für eigene Lohnsteuer als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Köln, 20.10.1992 - 8 K 4449/88

    Lohnsteuer; Lohnsteuerhaftungsbeträge

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18
    Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung zu dieser Frage existiert nicht, wohingegen das Finanzgericht Köln (Urteil vom 20.10.1992 8 K 4449/88, EFG 1993, 509) und das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 18.03.1993 XI 264/88, EFG 1993, 713) entschieden haben, dass ein Geschäftsführer, der für nicht abgeführte Lohnsteuer von Arbeitnehmern in Anspruch genommen wird, den gezahlten Haftungsbetrag selbst dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen kann, wenn in der angemeldeten und abzuführenden Lohnsteuersumme auch Steuerbeträge enthalten sind, die ihn als Arbeitnehmer selbst betreffen.

    Dahingegen handele es sich bei der Lohnsteuer, welche gemäß § 38 Abs. 3 i. V. m. § 41a Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber an das Finanzamt abzuführen habe, um eine fremde Schuld (vgl. Urteil des FG Köln vom 20.10.1992 8 K 4449/88, EFG 1993, 509).

    Nachdem er in Folge seiner Inhaftungnahme mit dem Lohnsteuerbetrag ein zweites Mal belastet wurde, ist es mit dem Sinn und Zweck von § 12 Nr. 3 EStG vereinbar, wenn der Geschäftsführer in einem solchen Fall den streitigen Betrag einmal als Werbungskosten zum Abzug bringen kann (vgl. Urteil des FG Köln vom 20.10.1992 8 K 4449/88, EFG 1993, 509).

  • FG Münster, 21.01.1999 - 4 K 6282/98

    Werbungskostenabzug: Körperschaftsteuer-Haftungsschulden

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18
    Das Finanzgericht Münster schließlich hat hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Körperschaftsteuerschulden einer GmbH die Abziehbarkeit von Zahlungen als Werbungskosten verneint, soweit die Körperschaftsteuer die eigenen Kapitaleinkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dieser GmbH betrifft (Urteil vom 21.01.1999 4 K 6282/98 E, EFG 2000, 481).

    Soweit im Schrifttum (vgl. Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand 06/2018, § 9 EStG Rz. 614 Stichwort "Haftung") zur Begründung eines Abzugsverbots auf Rechtsprechung zum Werbungskostenabzug hinsichtlich Körperschaftsteuerschulden auf eine verdeckte Gewinnausschüttung Bezug genommen wird, für die ein Gesellschafter-Geschäftsführer in Haftung genommen wurde (Urteil des FG Münster vom 21.01.1999 4 K 6282/98 E, EFG 2000, 481), ist diese auf den vorliegend streitigen Werbungskostenabzug bei der Lohnsteuerhaftung nicht zu übertragen.

  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (Urteile des BFH vom 17.05.2017 VI R 1/16, BFHE 258, 365, BStBl II 2017, 1073 und vom 19.01.2017 VI R 37/15, BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526 m. w. N.).
  • BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16

    Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (Urteile des BFH vom 17.05.2017 VI R 1/16, BFHE 258, 365, BStBl II 2017, 1073 und vom 19.01.2017 VI R 37/15, BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526 m. w. N.).
  • BFH, 06.10.2009 - I R 39/09

    Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18
    Nach allgemeiner Auffassung kommt § 12 Nr. 3 EStG v.a. klarstellende Bedeutung dahingehend zu, dass Personensteuern nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist oder die Voraussetzungen des Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzugs vorliegen (vgl. u.a. Urteil des BFH vom 06.10.2009 I R 39/09, BFH/NV 2010, 470; Fissenewert in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 294. Lieferung 10.2019, § 12 EStG, Rn. 122) Loschelder in: Schmidt, EStG, 37. Aufl. 2018, § 12 Rz. 50; Rundshagen in: Korn, Einkommensteuergesetz, 1. Aufl. 2000, 119.
  • BFH, 08.05.2001 - VII B 252/00

    GmbH-Geschäftsführer; Haftungsbescheid; auf eigenen Arbeitslohn entfallende LSt

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18
    Letzteres ist gerade die Voraussetzung dafür, dass der Geschäftsführer insoweit überhaupt für eine Pflichtverletzung in Haftung genommen werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 08.05.2001 VII B 252/00, BFH/NV 2001, 1222).
  • FG Niedersachsen, 18.03.1993 - XI 264/88
    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 360/18
    Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung zu dieser Frage existiert nicht, wohingegen das Finanzgericht Köln (Urteil vom 20.10.1992 8 K 4449/88, EFG 1993, 509) und das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 18.03.1993 XI 264/88, EFG 1993, 713) entschieden haben, dass ein Geschäftsführer, der für nicht abgeführte Lohnsteuer von Arbeitnehmern in Anspruch genommen wird, den gezahlten Haftungsbetrag selbst dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen kann, wenn in der angemeldeten und abzuführenden Lohnsteuersumme auch Steuerbeträge enthalten sind, die ihn als Arbeitnehmer selbst betreffen.
  • BFH, 08.03.2022 - VI R 19/20

    (Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.11.2019 - 6 K 360/18 wegen Einkommensteuer 2014 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.11.2019 - 6 K 360/18 aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer für 2015 betrifft.

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