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FG Hessen, 22.03.2002 - 2 V 548/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Glaubhaftmachung eines Anspruch auf einstweilige Anordnung; Versagung einer Freistellungsbescheinigung; Kriterien der steuerlichen Unzuverlässigkeit des Steuerpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 48b; FGO § 114 Abs. 1 Satz 2
Einstweilige Anordnung; Freistellungsbescheinigung; Steuerschulden; Steuererklärungspflicht - Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Berlin, 21.12.2001 - 8 B 8408/01
Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Auszug aus FG Hessen, 22.03.2002 - 2 V 548/02
Zur Begründung des vorliegenden Antrags beruft sich der Antragsteller auf den Beschluss des Finanzgerichts Berlin vom 21.12.2001, Az. 8 B 8408/01 (abgedruckt u.a. in: Die Steuerberatung, Heft 3/2002, Seite 108 ff). - BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82
Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung - …
Auszug aus FG Hessen, 22.03.2002 - 2 V 548/02
Die Gründe müssen schwerwiegend sein; bloße Rechtsbenachteiligungen genügen nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 12.4.1984 VIII B 115/82, Bundessteuerblatt (BStBl) II 984, 492).