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   FG Hessen, 24.01.2022 - 2 K 278/18   

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https://dejure.org/2022,10517
FG Hessen, 24.01.2022 - 2 K 278/18 (https://dejure.org/2022,10517)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2022 - 2 K 278/18 (https://dejure.org/2022,10517)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 2 K 278/18 (https://dejure.org/2022,10517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 251 Abs. 3 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 251 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    AO § 251 Abs. 3
    Berechtigung des Finanzamts zur Feststellung des Bestehens der angemeldeten Forderungen durch Bescheid im Falle des Bestreitens durch den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de

    AO § 251 Abs. 3
    Berechtigung des Finanzamts zur Feststellung des Bestehens der angemeldeten Forderungen durch Bescheid im Falle des Bestreitens durch den Insolvenzverwalter

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Prozesskostenhilferechtlich mutwillig beabsichtigt Klageverfolgung eines Insolvenzverwalters bei fehlender Aussicht auf Erhöhung der Insolvenzquote zugunsten der Gläubiger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 48/07

    Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2022 - 2 K 278/18
    Liegt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nämlich eine bestandskräftige Steuerfestsetzung und damit ein Schuldtitel i.S. des § 179 Abs. 2 InsO vor, ist das Finanzamt im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Insolvenzverwalter berechtigt, das Bestehen der angemeldeten Forderungen durch Bescheid festzustellen, wenn der Insolvenzverwalter seinen Widerspruch auf die von ihm behauptete Unwirksamkeit der Forderungsanmeldung stützt (BFH, Urteil vom 23.02.2010, VII R 48/07, BStBl II 2010, 562).

    Gegenstand des Feststellungsbescheids ist hierbei nicht die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids - angefordert wird mithin nicht ein bezeichneter Steuerbetrag (BFH, Urteil vom 26.11.1987, V R 133/81, BStBl II 1988, 199: noch zur KO) -, sein Regelungsinhalt geht vielmehr dahin, dass dem Steuergläubiger eine bestimmte Steuerforderung als Insolvenzforderung zusteht (BFH, Urteil vom 23.02.2010, VII R 48/07, a.a.O.).

  • BFH, 26.11.1987 - V R 133/81

    Hinreichende Bezeichnung - Umsatzsteuerforderung - Verfahren

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2022 - 2 K 278/18
    Gegenstand des Feststellungsbescheids ist hierbei nicht die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids - angefordert wird mithin nicht ein bezeichneter Steuerbetrag (BFH, Urteil vom 26.11.1987, V R 133/81, BStBl II 1988, 199: noch zur KO) -, sein Regelungsinhalt geht vielmehr dahin, dass dem Steuergläubiger eine bestimmte Steuerforderung als Insolvenzforderung zusteht (BFH, Urteil vom 23.02.2010, VII R 48/07, a.a.O.).
  • BGH, 10.08.2017 - III ZA 42/16

    Prozesskostenhilfeverfahren: Bewilligung für das Mahnverfahren; Mutwilligkeit der

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2022 - 2 K 278/18
    Es ist nicht Zweck der PKH, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde (BGH, Beschluss vom 10.08.2017, III ZA 42/16, MDR 2017, 1261 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2012 - IX ZA 1/12

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2022 - 2 K 278/18
    Wenn diese zur Mitwirkung nicht bereit sind, hat der Rechtsstreit zu unterbleiben (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198).
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