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   FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16   

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https://dejure.org/2023,43263
FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16 (https://dejure.org/2023,43263)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.06.2023 - 3 K 1249/16 (https://dejure.org/2023,43263)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 3 K 1249/16 (https://dejure.org/2023,43263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 ; EStG § 18
    Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht bei der erklärten selbständigen Tätigkeit als Softwareentwickler

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verlust- und Betriebsausgabenabzug bei der Entwicklung von Software über mehrere Jahre

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16
    Das gilt zumindest dann, wenn - wie vorliegend - nicht bloß eine Trivialsoftware entwickelt wird (vgl. BFH-Urteil vom 04.05.2004, XI R 9/03, BStBl II 2004, 989).
  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16
    Für die steuerrechtliche Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2021, VIII R 17/19, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 275, 127; Kirchhof/Seer, Kommentar zum EStG, § 4, Tz. 161a):.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16
    Dies setzt bei natürlichen Personen u.a. voraus, dass diese mit einer Einkünfteerzielungsabsicht - bei Einkünften nach § 18 EStG konkreter mit einer Gewinnerzielungsabsicht - handeln (vgl. BFH-Urteil vom 25.06.1984, GrS 4/82, BStBl II 1984, 751; Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, § 2, Tz. 345).
  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16
    Der Beamte hat hier zwar in diesem Moment keinen Willen zur Bekanntgabe; er hat diesen Willen, den er bei der ursprünglichen Bekanntgabe hatte, jedoch nicht aufgegeben, so dass seine Fortwirkung und - damit eine wirksame Bekanntgabe - angenommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 15.01.1991, VII R 86/89, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1992, 81; BFH-Urteil vom 23.02.1994, X R 27/92, BFH/NV 1994, 768; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung (AO), § 122, Tz. 46).
  • BFH, 23.02.1994 - X R 27/92
    Auszug aus FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16
    Der Beamte hat hier zwar in diesem Moment keinen Willen zur Bekanntgabe; er hat diesen Willen, den er bei der ursprünglichen Bekanntgabe hatte, jedoch nicht aufgegeben, so dass seine Fortwirkung und - damit eine wirksame Bekanntgabe - angenommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 15.01.1991, VII R 86/89, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1992, 81; BFH-Urteil vom 23.02.1994, X R 27/92, BFH/NV 1994, 768; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung (AO), § 122, Tz. 46).
  • BFH, 23.09.1966 - III 226/63

    Bewirkung einer Einspruchsentscheidung durch einfache Aufgabe des Briefs

    Auszug aus FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1249/16
    Wenn die Zustellung im Besteuerungsverfahren durch Zusendung eines einfachen Briefes erfolgt, besteht gegenüber dem den Empfang bestreitenden Steuerpflichtigen keine gesetzliche Vermutung über den Zugang des Briefes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.09.1966, III 226/63, Bundessteuerblatt.
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