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   FG Köln, 03.09.2007 - 1 K 1007/06   

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https://dejure.org/2007,14173
FG Köln, 03.09.2007 - 1 K 1007/06 (https://dejure.org/2007,14173)
FG Köln, Entscheidung vom 03.09.2007 - 1 K 1007/06 (https://dejure.org/2007,14173)
FG Köln, Entscheidung vom 03. September 2007 - 1 K 1007/06 (https://dejure.org/2007,14173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch; Berücksichtigung eines volljährigen Kindes bei der Auszahlung von Kindergeld; Voraussetzungen für die nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Kindergeldfestsetzung

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 3; ; EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 32 Abs. 5; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 63 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 70 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung nach § 70 Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Änderung nach § 70 Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Köln, 03.09.2007 - 1 K 1007/06
    Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164-185, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260.

    Der Anwendung des § 70 Abs. 4 EStG steht im Streitfall nicht entgegen, dass der Grenzbetrag nur dann nicht überschritten ist, wenn zusätzlich zu den höheren Werbungskosten auch, entsprechend der geänderten Rechtsauffassung zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164-185, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.

    Ist der Anwendungsbereich des § 70 Abs. 4 EStG eröffnet, hat die Familienkasse die zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung geltende Sach- und Rechtslage und damit den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 zu beachten.

    Die Korrektur nach § 70 Abs. 4 steht im Einklang mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs III R 6/06 vom 28. November 2006, s. BFH/NV 2007, 338, nach dem § 70 Abs. 4 EStG dann nicht anwendbar ist, wenn die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nur deshalb nicht überschreiten weil aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BverfGE 112, 164 nach Erlass der bestandskräftigen Kindergeldbescheide abweichend von der bisherigen Rechtsauffassung die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes von den Einkünften abzuziehen sind.

  • BFH, 28.11.2006 - III R 6/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Köln, 03.09.2007 - 1 K 1007/06
    BFH-Urteil vom 28. November 2006, III R 6/06, BFH/NV 2007, 338, m.w.N. § 70 Abs. 4 EStG setzt voraus, dass die zu korrigierende Kindergeldfestsetzung vor Beginn oder - wie im Streitfall - während des fraglichen Kalenderjahres als Prognoseentscheidung über die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes im Kalenderjahr ergangen ist.

    BFH-Urteil vom 28. November 2006 III R 6/06, BFH/NV2007, 338.

    Die Korrektur nach § 70 Abs. 4 steht im Einklang mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs III R 6/06 vom 28. November 2006, s. BFH/NV 2007, 338, nach dem § 70 Abs. 4 EStG dann nicht anwendbar ist, wenn die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nur deshalb nicht überschreiten weil aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BverfGE 112, 164 nach Erlass der bestandskräftigen Kindergeldbescheide abweichend von der bisherigen Rechtsauffassung die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes von den Einkünften abzuziehen sind.

  • BFH, 10.05.2007 - III R 103/06

    Korrektur eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 4 EStG - Abweichen der

    Auszug aus FG Köln, 03.09.2007 - 1 K 1007/06
    BFH-Urteil vom 10.05.2007, III R 103/06, BFH/NV 2007, 1581-1583.
  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Köln, 03.09.2007 - 1 K 1007/06
    BFH-Urteil vom 28. Juni 2006, III R 13/06, BFH/NV 2006, 2204.
  • BFH, 24.02.2010 - III R 100/07

    Kindergeld: Voraussetzungen für die Korrektur einer bestandskräftigen

    Das Finanzgericht (FG) gab der auf Festsetzung von Kindergeld für den Zeitraum ab Januar 2004 bis September 2004 gerichteten Verpflichtungsklage mit Urteil vom 3. September 2007  1 K 1007/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 797) statt.
  • FG Hamburg, 25.07.2008 - 3 K 107/08

    Kindergeld: Keine Durchbrechung der Bestandskraft wegen BVerfG 2 BvR 167/02

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 20. Februar 2008 (1 K 1007/06, EFG 2008, 797).
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