Rechtsprechung
FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kindergeld: EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des § 65 Abs. 1 S. 3 EStG bei der Gewährung von Kindergeld an einen Bundesbeamten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld - EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
EU-Beamtenstatus: Nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
- BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
Papierfundstellen
- EFG 2015, 1726
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.05.1987 - 189/85
Kommission / Deutschland
Auszug aus FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
Insoweit sei auf Art. 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts sowie das Urteil des EuGH, Rs. 189/85, vom 07.05.1987 hinzuweisen.Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Art. 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Entscheidung des EuGH vom 07.05.1987 (Rs. 189/85, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland) sei die Kindergeldzahlung an sie, die Klägerin, als unverheirateter Elternteil nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Kindesvater als Beamter der Europäischen Gemeinschaften für das Kind einen Anspruch auf Kinderzulage habe.
c) Aber die nationalen Regelungen in § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 EStG widersprechen nach Ansicht des erkennenden Senats Art. 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts in Gestalt der Auslegung, die der Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - in seinem Urteil vom 07.05.1987 (Rs. 189/85 Slg. 1987, 2075) bei verständiger Würdigung der Urteilsgründe vorgegeben hat.
- BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07
Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der …
Auszug aus FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
d) Aus dem sog. Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Gestalt dieser damit nach Auffassung des erkennenden Senats vom EuGH vorgegebenen Auslegung (vgl. zur Bindung nationaler Gerichte an das Unionsrecht in der Gestalt der vom EuGH vorgegebenen Auslegung z.B. BVerfG, Beschluss vom 10.12.2014 2 BvR 1549/07, ZIP 2015, 335 m.w.N.) folgt daher im Streitfall, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Art. 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts verpflichtet ist, Kindergeld auch für die Kinder zu zahlen, bei denen - wie im Streitfall - ein Elternteil Beamter, ruhegehaltsberechtigter Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften ist, während der andere Elternteil in Deutschland einer Berufstätigkeit nachgeht.
- BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21. Mai 2015 11 K 3038/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1726 veröffentlicht.