Einkommensteuergesetz
X. Kindergeld (§§ 62 - 78) |
(1) 1Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:
2Soweit es für die Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf den Erhalt von Kindergeld ankommt, stehen die Leistungen nach Satz 1 dem Kindergeld gleich. 3Steht ein Berechtigter in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder ist er versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er im Inland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nummer 3 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 der Bruttobetrag der anderen Leistung niedriger als das Kindergeld nach § 66, wird Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags gezahlt, wenn er mindestens 5 Euro beträgt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.06.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) | 26.06.2013 |
Rechtsprechung zu § 65 EStG
632 Entscheidungen zu § 65 EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld
- FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
- BFH, 13.06.2013 - III R 63/11
Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 01.08.2011 - 3 K 2003/09
Keine Anwendung von EWG Verordnung 1408/71 auf selbständige Gewerbetreibende - ...
- FG Nürnberg, 01.08.2011 - 3 K 2003/09
- BFH, 13.06.2013 - III R 10/11
Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 12 K 928/07
Kindergeldberechtigung eines im Inland selbständig tätigen, polnischen ...
- FG Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 12 K 928/07
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- BFH, 16.07.2015 - III R 39/13
Differenzkindergeld für einen vom persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen und selbständig tätigen polnischen ...
- FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 65 EStG
22.09.2004 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 65 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) | BGBl. I S. 2570 |
Querverweise
Auf § 65 EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- IV. Tarif
- § 31 (Familienleistungsausgleich)
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Steuerbegünstigte Zwecke
- § 60b (Zuwendungsempfängerregister)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Gerichtsverfassung
- Finanzrechtsweg und Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- § 38
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Versicherungspflicht
- Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
- § 26 (Sonstige Versicherungspflichtige)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 17 (Freibeträge)