Einkommensteuergesetz
X. Kindergeld (§§ 62 - 78) |
1Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:
1. | Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 16. November 2016 geltenden Fassung vergleichbar sind, | |
2. | Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind. |
2Soweit es für die Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf den Erhalt von Kindergeld ankommt, stehen die Leistungen nach Satz 1 dem Kindergeld gleich. 3Steht ein Berechtigter in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder ist er versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er im Inland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nummer 2 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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21.12.2022 | Jahressteuergesetz 2022 | 16.12.2022 | |
30.06.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) | 26.06.2013 |
Rechtsprechung zu § 65 EStG
640 Entscheidungen zu § 65 EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 20.04.2023 - III R 4/20
Zur Koordinierung von Familienleistungen bei Entsendung ins Inland
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen, 11.02.2019 - 2 K 975/17
Gewährung von Kindergeld nach vorläufiger Festsetzung von Differenzkindergeld
- FG Sachsen, 11.02.2019 - 2 K 975/17
- BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld
- FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
- BFH, 13.06.2013 - III R 63/11
Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 01.08.2011 - 3 K 2003/09
Keine Anwendung von EWG Verordnung 1408/71 auf selbständige Gewerbetreibende - ...
- FG Nürnberg, 01.08.2011 - 3 K 2003/09
- BFH, 13.06.2013 - III R 10/11
Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen ...
- BFH, 16.07.2015 - III R 39/13
Differenzkindergeld für einen vom persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen und selbständig tätigen polnischen ...
- FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
- BFH - III R 83/10 (anhängig)
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 65 EStG
22.09.2004 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 65 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) | BGBl. I S. 2570 |
Querverweise
Auf § 65 EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- IV. Tarif
- § 31 (Familienleistungsausgleich)
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Steuerbegünstigte Zwecke
- § 60b (Zuwendungsempfängerregister)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Gerichtsverfassung
- Finanzrechtsweg und Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- § 38
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Versicherungspflicht
- Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
- § 26 (Sonstige Versicherungspflichtige)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 17 (Freibeträge)