Einkommensteuergesetz
| X. Kindergeld (§§ 62 - 78) |
1Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:
| 1. | Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 16. November 2016 geltenden Fassung vergleichbar sind, | |
| 2. | Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind. |
2Soweit es für die Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf den Erhalt von Kindergeld ankommt, stehen die Leistungen nach Satz 1 dem Kindergeld gleich. 3Steht ein Berechtigter in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach § 24 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder ist er versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er im Inland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nummer 2 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.12.2022 | Jahressteuergesetz 2022 | 16.12.2022 | |
| 30.06.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) | 26.06.2013 |
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Rechtsprechung zu § 65 EStG
678 Entscheidungen zu § 65 EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 13.07.2016 - XI R 16/15
Zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
EU-Beamtenstatus - nichtverheiratete Eltern erhalten Kindergeld
- FG Köln, 21.05.2015 - 11 K 3038/13
- BFH, 13.06.2013 - III R 63/11
Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 01.08.2011 - 3 K 2003/09
Keine Anwendung von EWG Verordnung 1408/71 auf selbständige Gewerbetreibende - ...
- FG Nürnberg, 01.08.2011 - 3 K 2003/09
- BFH, 16.07.2015 - III R 39/13
Differenzkindergeld für einen vom persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen und selbständig tätigen polnischen ...
- FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
- BFH, 18.12.2014 - III R 4/13
Kindergeld - Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zum ausländischen Recht ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 09.06.2011 - 10 K 16/11
Kindergeld: Anspruch auf ausländische Familienleistungen - Prüfungspflicht der ...
- FG Niedersachsen, 09.06.2011 - 10 K 16/11
- BFH, 13.06.2013 - III R 10/11
Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen ...
- FG Köln, 30.03.2022 - 5 K 1464/21
Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch eines Steuerpflichtigen auf ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 65 EStG
| 22.09.2004 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 65 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) | BGBl. I S. 2570 |
Querverweise
Auf § 65 EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- IV. Tarif
- § 31 (Familienleistungsausgleich)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Versicherungspflicht
- Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
- § 26 (Sonstige Versicherungspflichtige)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 17 (Freibeträge)