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Wohngeldgesetz

   Teil 2 - Berechnung und Höhe des Wohngeldes (§§ 4 - 19)   
   Kapitel 4 - Einkommen (§§ 13 - 18)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/WoGG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ WoGG (https://dejure.org/gesetze/WoGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ WoGG
__paste_bez__ __paste_norm__ Wohngeldgesetz (https://dejure.org/gesetze/WoGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Wohngeldgesetz
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§ 17
Freibeträge

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden jährlichen Freibeträge abzuziehen:

1. 1 800 Euro für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung
a) von 100 oder
b) von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege;
2. 750 Euro für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, das Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder ihm im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes gleichgestellt ist;
3. 1 320 Euro, wenn
a) ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem Kind oder mehreren Kindern Wohnraum gemeinsam bewohnt und
b) mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist und für dieses Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine in § 65 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannte Leistung gewährt wird;
4. ein Betrag in Höhe der eigenen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit jedes Kindes eines Haushaltsmitgliedes, höchstens jedoch 1 200 Euro, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied und noch nicht 25 Jahre alt ist.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) vom 30.11.2019 (BGBl. I S. 1877), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2020
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz)30.11.2019BGBl. I S. 1877
01.01.2016
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)02.10.2015BGBl. I S. 1610

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Rechtsprechung zu § 17 WoGG

45 Entscheidungen zu § 17 WoGG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 17 WoGG verweisen folgende Vorschriften:

    Wohngeldgesetz (WoGG) 
      Berechnung und Höhe des Wohngeldes
        Berechnungsgrößen des Wohngeldes
          § 4 (Berechnungsgrößen des Wohngeldes)
        Einkommen
          § 13 (Gesamteinkommen)
     
      Wohngeldstatistik
        § 35 (Erhebungs- und Hilfsmerkmale)
     
      Schlussvorschriften
        § 38 (Verordnungsermächtigung)
     
      Überleitungsvorschriften
        § 42b (Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes)
Was ist das?

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