Wohngeldgesetz
Teil 7 - Schlussvorschriften (§§ 37 - 41) |
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. | nähere Vorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes über die Ermittlung | ||
a) | der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und | ||
b) | des Einkommens (§§ 13 bis 18) | ||
zu erlassen, wobei pauschalierende Regelungen getroffen werden dürfen, soweit die Ermittlung im Einzelnen nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten möglich ist; | |||
2. | die Mietenstufen für Gemeinden festzulegen (§ 12); | ||
3. | die Einzelheiten des Verfahrens des automatisierten Datenabgleichs und die Kosten des Verfahrens (§ 33) zu regeln; dabei kann auch geregelt werden, dass die Länder der Datenstelle die Kosten für die Durchführung des Datenabgleichs zu erstatten haben; | ||
4. | 1die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1) und die Werte für "b" und "c" (Anlage 2) nach einer gesetzlichen Änderung nach § 43 zum 1. Januar jedes zweiten Jahres fortzuschreiben und die bisherigen Höchstbeträge in Anlage 1 und Werte in Anlage 2 zu ersetzen. 2Soweit der Deutsche Bundestag beschließt, die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) oder die Höhe des Wohngeldes (§ 19) für ein solches Jahr neu festzusetzen, hat dieser Beschluss Vorrang gegenüber der Verordnungsermächtigung. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) vom 30.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) | 30.11.2019 | |
16.11.2012 | Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften | 09.11.2012 |
Rechtsprechung zu § 38 WoGG
24 Entscheidungen zu § 38 WoGG in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 456/21
Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung - schlüssiges Konzept - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 AS 2112/18
Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Vergleichsraumbildung - ...
- SG Landshut, 27.09.2017 - S 11 AS 261/16
Berücksichtigung des Trinkgelds bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und ...
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - ...
- SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 139/17
Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter
- SG Aachen, 06.11.2017 - S 14 AS 843/17
- LSG Baden-Württemberg, 06.12.2018 - L 7 AS 4457/16
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Vierpersonenhaushalt im Landkreis ...
- LSG Hessen, 21.11.2018 - L 6 AS 185/18
AS
Zum selben Verfahren:
- SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
Sozialrecht; Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15
- LSG Hessen, 21.11.2018 - L 6 AS 429/16
Der Werra-Meißner-Kreis verfügt (jedenfalls) im Monat Juli 2014 nicht über ein ...
Querverweise
Auf § 38 WoGG verweisen folgende Vorschriften:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kostentragung und Datenabgleich
- § 33 (Datenabgleich)
- Wohngeldstatistik
- § 36 (Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen)
- Überleitungsvorschriften
- § 43 (Fortschreibung des Wohngeldes)