Einkommensteuergesetz
X. Kindergeld (§§ 62 - 78) |
1Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen; eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle ist zulässig, soweit der Zugang eröffnet wurde. 2Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat. 3In Fällen des Satzes 2 ist § 62 Absatz 1 Satz 2 bis 3 anzuwenden. 4Der Berechtigte ist zu diesem Zweck verpflichtet, demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat, seine an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) mitzuteilen. 5Kommt der Berechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, teilt die zuständige Familienkasse demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat, auf seine Anfrage die Identifikationsnummer des Berechtigten mit.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen vom 03.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
10.12.2020 | Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen | 03.12.2020 | |
09.12.2014 | Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften | 02.12.2014 |
Rechtsprechung zu § 67 EStG
222 Entscheidungen zu § 67 EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 12.10.2023 - III R 38/21
Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20
Kindergeldantrag mittels E-Mail
- FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20
- FG Hessen, 20.04.2023 - 9 K 39/23
Kindergeldantrag über das Anwaltspostfach ist unwirksam
- BFH, 26.11.2009 - III R 67/07
Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund ...
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07
Antragsrecht zur Festsetzung des Kindergeldes eines abzweigungsberechtigten ...
- FG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 3 K 30/07
- BFH, 31.08.2021 - III R 10/20
Kindergeld: Unionsrechtliche Familienbetrachtung gilt auch im Verfahrensrecht
- FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1589/20
Rückwirkende Auszahlung von Kindergeld für EU- Bürger
- FG Sachsen, 09.10.2017 - 8 K 1227/16
Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers in Kindergeldsachen - Fähigkeit eines ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 27.11.2019 - III R 28/17
Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als ...
- BFH, 27.11.2019 - III R 28/17
- FG Niedersachsen, 25.10.2018 - 10 K 141/18
Strreit um die Einschränkung des Auszahlungsanspruchs bezüglich Kindergeld
Querverweise
Auf § 67 EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 52 (Anwendungsvorschriften)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Gerichtsverfassung
- Finanzrechtsweg und Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit
- § 38