Einkommensteuergesetz
| X. Kindergeld (§§ 62 - 78) |
1Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zu beantragen; die Familienkasse kann auf die elektronische Antragstellung verzichten, wenn das Kindergeld schriftlich beantragt und der Antrag vom Berechtigten eigenhändig unterschrieben wird. 2Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat. 3In Fällen des Satzes 2 ist § 62 Absatz 1 Satz 2 bis 3 anzuwenden. 4Der Berechtigte ist zu diesem Zweck verpflichtet, demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat, seine an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) mitzuteilen. 5Kommt der Berechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, teilt die zuständige Familienkasse demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat, auf seine Anfrage die Identifikationsnummer des Berechtigten mit.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 vom 02.12.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 06.12.2024 | Jahressteuergesetz 2024 | 02.12.2024 | |
| 10.12.2020 | Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen | 03.12.2020 | |
| 09.12.2014 | Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften | 02.12.2014 |
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Rechtsprechung zu § 67 EStG
236 Entscheidungen zu § 67 EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 30.01.2024 - III R 15/23
Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 20.04.2023 - 9 K 39/23
Formwirksamkeit eines durch einen Rechtsanwalt elektronisch gestellten ...
- FG Hessen, 20.04.2023 - 9 K 39/23
- BFH, 17.07.2026 - III S 15/26
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des ...
- BFH, 12.10.2023 - III R 38/21
Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20
Kindergeldantrag mittels E-Mail
- FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 5 K 1714/20
- FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1589/20
Rückwirkende Auszahlung von Kindergeld für EU- Bürger
- BFH, 31.08.2021 - III R 10/20
Kindergeld: Unionsrechtliche Familienbetrachtung gilt auch im Verfahrensrecht
- FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 783/21
Kindergeld für Kinder einer rumänischen Saison-Arbeitnehmerin
Zum selben Verfahren:
- BFH, 08.08.2024 - III R 19/22
Vereinbarkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG mit höherrangigem Recht
- BFH, 08.08.2024 - III R 19/22
- BFH, 26.11.2009 - III R 67/07
Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund ...
Querverweise
Auf § 67 EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 52 (Anwendungsvorschriften)