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   FG Köln, 27.09.2021 - 2 Ko 1887/21   

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https://dejure.org/2021,53363
FG Köln, 27.09.2021 - 2 Ko 1887/21 (https://dejure.org/2021,53363)
FG Köln, Entscheidung vom 27.09.2021 - 2 Ko 1887/21 (https://dejure.org/2021,53363)
FG Köln, Entscheidung vom 27. September 2021 - 2 Ko 1887/21 (https://dejure.org/2021,53363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kostenrecht: Streitwertberechnung für vorläufigen Kostenvorschuss bei Aufnahme des Finanzrechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fälligkeit der Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren mit Einreichung der Klageschrift i.R.d. Kostenrechnung auf Basis des ursprünglichen Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren - Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.12.2013 - II E 18/12

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2021 - 2 Ko 1887/21
    In der Kostenrechnung wurde auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Sache II E 18/12 vom 20.12.2013 hingewiesen.

    Die Kostenforderung der Staatskasse ist bei einem vom Insolvenzverwalter aufgenommenen Verfahren eine Masseverbindlichkeit und zwar auch insoweit, als Gebührentatbestände vor Insolvenzeröffnung verwirklicht wurden (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Dezember 2013, II E 18/12, BFH/NV 2014, 726).

  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2021 - 2 Ko 1887/21
    § 182 InsO, wonach der Streitwert bei einer Klage auf Feststellung einer vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderung nach der voraussichtlichen Quote zu bemessen ist, findet keine Anwendung für solche Gebühren, die bereits vor Aufnahme des Rechtsstreits entstanden sind (vgl. BFH, Beschluss vom 26. September 2006, X S 4/06, DStRE 2007, 251; Jungmann in Karsten Schmidt, § 182 InsO, Rn. 6).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 1 KO 145/23

    Gerichtskassenwesen in Sachsen-Anhalt: Sachliche Unzuständigkeit des als

    Es ist eine Kostenentscheidung hinsichtlich der Auslagen erforderlich (Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, 164. Erg.- Lfg., § 135, Rz. 13; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, 157. Lfg., § 135 FGO, Rz. 2; vgl. im Ergebnis FG Köln Beschluss vom 27. September 2021 2 Ko 1887/21, EFG 2022, 274, Rz. 10).
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