Rechtsprechung
   FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18961
FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12 Kg (https://dejure.org/2014,18961)
FG Münster, Entscheidung vom 02.07.2014 - 12 K 4369/12 Kg (https://dejure.org/2014,18961)
FG Münster, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 12 K 4369/12 Kg (https://dejure.org/2014,18961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 77 Abs 1 Satz 1
    Kosten der Rechtsverfolgung im Abzweigungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Kosten der Rechtsverfolgung im Abzweigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12
    Darunter fallen Einsprüche gegen eine zu niedrige Festsetzung, aber auch gegen die Ablehnung der Festsetzung oder gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung gerichtete Einsprüche (BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25).

    Es ist kein Grund ersichtlich, dem Kindergeldberechtigten im Falle des erfolgreichen Einspruchs gegen die Aufhebung der Festsetzung den Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen zu verwehren (BFH in BFH/NV 2003, 25).

    Das ist aus der Sicht eines verständigen Bürgers vom Wissens- und Erkenntnisstand des Rechtsbehelfsführers zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 25).

  • BFH, 26.06.2014 - III R 39/12

    Abzweigung des Kindergelds - Erstattung von Kosten im Vorverfahren

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12
    Mit seiner Klage macht der Kläger geltend, eine Kostenerstattung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) komme auch im Abzweigungsverfahren in Betracht (Verweis auf Senatsentscheidung vom 18. Juli 2012 12 K 3884/11 Kg, EFG 2012, 1945, Rev. BFH Az. III R 39/12).

    Der Senat hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 die Anwendbarkeit des § 77 Abs. 1 EStG für das Abzweigungsverfahren grundsätzlich bejaht (Az. 12 K 3884/11 Kg, EFG 2012, 1945, Revisionsverfahren: Az. III R 39/12); auf die Entscheidung beruft sich der Kläger.

  • FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 3884/11

    Kosten des Einspruchsverfahrens und Notwendigkeit der Kosten der Hinzuziehung

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12
    Mit seiner Klage macht der Kläger geltend, eine Kostenerstattung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) komme auch im Abzweigungsverfahren in Betracht (Verweis auf Senatsentscheidung vom 18. Juli 2012 12 K 3884/11 Kg, EFG 2012, 1945, Rev. BFH Az. III R 39/12).

    Der Senat hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 die Anwendbarkeit des § 77 Abs. 1 EStG für das Abzweigungsverfahren grundsätzlich bejaht (Az. 12 K 3884/11 Kg, EFG 2012, 1945, Revisionsverfahren: Az. III R 39/12); auf die Entscheidung beruft sich der Kläger.

  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12
    Gegen den Änderungs- oder Ersetzungsbescheid kann nicht erneut Einspruch eingelegt werden (BFH BStBl. II 2001, 747 m. w. N.).
  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12
    In derartigen Fällen geht die Rechtsprechung von einer "Ersetzung" i. S. v. § 68 Satz 1 FGO bzw. § 365 Abs. 3 Satz 1 AO aus (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 I R 29/08, BFHE 224, 195, BStBl. II 2009, 539).
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00

    Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung -

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12
    Der Abzweigungsberechtigte, dem selbst ein Antragsrecht (§ 67 Satz 2 EStG, vgl. dazu u. a. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896) und eine Rechtsbehelfsbefugnis im Festsetzungsverfahren zusteht, wird durch belastende Bescheide im Festsetzungsverfahren gleichermaßen in seinen Rechten betroffen wie durch eine Abzweigung des Kindergeldes an eine andere Person oder Stelle.
  • FG München, 25.07.2007 - 4 K 29/04

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Erstattung der Ratsgebühr sowie einer

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 4369/12
    Bei der Entscheidung hierüber sind die zu § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO entwickelten Kriterien entsprechend heranzuziehen (vgl. Urteil des FG München vom 25. Juli 2007 4 K 29/04, EFG 2007, 1704).
  • FG Münster, 21.08.2014 - 11 K 2070/13

    Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG

    Das FG Münster hat § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG über den Wortlaut hinaus für ein Einspruchsverfahren für entsprechend anwendbar gehalten, in dem die Abzweigung von Kindergeld streitig war (FG Münster, Urteile vom 18.07.2012, 12 K 3884/11 Kg, EFH 2012, 1945 und vom 02.07.2014, 12 K 4369/12 Kg, Juris).

    Da die Grundsätze, wann eine (vollständige) Abzweigung des Kindergeldes an den Grundsicherungsträger wegen zu berücksichtigender eigener Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten nicht in Betracht kommt, dem rechtlichen Laien nicht bekannt sind, ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten als erforderlich anzusehen (vgl. FG Münster, Urteil vom 02.07.2014, 12 K 4369/12 Kg, Juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht