Rechtsprechung
   FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,31899
FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16 E (https://dejure.org/2019,31899)
FG Münster, Entscheidung vom 05.09.2019 - 8 K 2950/16 E (https://dejure.org/2019,31899)
FG Münster, Entscheidung vom 05. September 2019 - 8 K 2950/16 E (https://dejure.org/2019,31899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,31899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7
    Steuerliche Folgen aus einem im Streitjahr erfolgten Bondstripping und der nachfolgenden Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anleihemänteln an eine GmbH der Beteiligten; Einkünfte aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen; Fehlen der erforderlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer - Einkünfteerzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften, Bondstripping und nachfolgende Veräußerung von Anleihemänteln

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 1774
  • NZG 2020, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Sind die zu erwartenden Einnahmen von Unsicherheiten geprägt, können die Erfahrungswerte der Vergangenheit bei der Gesamtwürdigung verstärkt herangezogen werden (BFH, Urteil vom 15.12.1999 - X R 23/95 -, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267).

    Eine sachgerechte und einigermaßen verlässliche Prognoseentscheidung darf sich nur auf solche Faktoren stützen, die bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren, damit grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnende Elemente der Spekulation aus dem Begriff des "Erwirtschaftens von Erwerbseinkünften" soweit wie möglich herausgehalten werden (BFH, Urteil vom 15.12.1999 - X R 23/95 -, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267).

    Eine Gewinnerzielungsabsicht kann nach der Rechtsprechung des BFH erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns die Erzielung eines Totalgewinns (sehr) wahrscheinlich ist (BFH, Urteile vom 21.08.1990 - VIII R 25/86 -, BFHE 163, 524, BStBl. II 1991, 564; Urteil vom 10.09.1991 - VIII R 39/86 -, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; Urteil vom 12.12.1995 - VIII R 59/92 -, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; Urteil vom 15.12.1999 - X R 23/95 -, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267).

    Auch im privaten Bereich hat der BFH es jedenfalls nicht ausgeschlossen, diese Rechtsprechung - insbesondere das Erfordernis der (sehr) hohen Gewinnwahrscheinlichkeit - auf private Anleger zu übertragen, wenn die Steuerersparnis der alleinige oder vorrangige Beweggrund für die Vertragsgestaltung war (BFH, Urteil vom 15.12.1999 - X R 23/95 -, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267).

    Da die Kursentwicklung der Anleihemäntel von der Marktentwicklung und diese wiederum von zahlreichen wirtschaftlichen und politischen Faktoren abhängt, sind die Erfahrungswerte der Vergangenheit verstärkt heranzuziehen (BFH, Urteil vom 15.12.1999 - X R 23/95 -, BFHE 190, 460, BStBl. II 2000, 267).

  • FG Düsseldorf, 29.03.2019 - 1 K 2163/16

    Veräußerung der Zinsscheine von Bundesanleihen nach Bondstripping - Separate

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG ist im Streitfall anwendbar (ebenso in einem vergleichbaren Fall FG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - 1 K 2163/16 E, F).

    Im Anleihemantel ist der Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Bund verkörpert, sodass der Verkauf eine Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen darstellt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - 1 K 2163/16 E,F; Buge in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 20 EStG Rn. 459, 511 "Abgezinste Wertpapiere"; Geurts in: Bordewin/Brandt, EStG, § 20 Rn. 444).

    Es kann dahinstehen, ob die Veräußerung der Zinsscheine unter § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG (so die Kläger) oder unter § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (so FG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 17.12.2018 - 2 K 3874/15 F -, EFG 2019, 505; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - 1 K 2163/16 E,F -, juris) fällt.

    Die Revision ist auch nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.FGO zuzulassen, weil die Frage, ob die Anschaffungskosten nach einem Bondstripping auch den Zinsscheinen zuzuordnen sind, in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet wird (vgl. FG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 17.12.2018 - 2 K 3874/15 F -, EFG 2019, 505; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - 1 K 2163/16 E,F -, juris).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Daher muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (BFH, Beschluss vom 25.06.1984 - GrS 4/82 -, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Im Fall einer negativen Prognose muss für die Feststellung der fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht zusätzlich festgestellt werden, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH, Beschluss vom 25.06.1984 - GrS 4/82 -, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Die Gewinnerzielungsabsicht kann sich im Laufe der Ausübung der Tätigkeit ändern, also erst nach Beginn der Tätigkeit einsetzen oder wegfallen (BFH, Beschluss vom 25.06.1984 - GrS 4/82 -, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Wird ein Vermögensgegenstand nachträglich durch mehrere andere Vermögensgegenstände ersetzt, können sich die Anschaffungskosten - gleich, ob die Vermögensgegenstände im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten werden - an den Ersatzvermögensgegenständen fortsetzen (BFH, Urteil vom 21.01.1999 - IV R 27/97 -, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; BFH, Urteil vom 22.05.2003 - IX R 9/00 -, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712).

    Voraussetzung ist dabei, dass der ursprüngliche Vermögensgegenstand nicht nur eine Wertminderung, sondern eine Substanzminderung erfahren hat, also ein Substanzübergang vom ursprünglichen Vermögensgegenstand auf das oder die Ersatzvermögensgegenstände erfolgt ist (BFH, Urteil vom 21.01.1999, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 17.12.2018 - 2 K 3874/15

    Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV trotz

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Es kann dahinstehen, ob die Veräußerung der Zinsscheine unter § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG (so die Kläger) oder unter § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (so FG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 17.12.2018 - 2 K 3874/15 F -, EFG 2019, 505; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - 1 K 2163/16 E,F -, juris) fällt.

    Die Revision ist auch nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.FGO zuzulassen, weil die Frage, ob die Anschaffungskosten nach einem Bondstripping auch den Zinsscheinen zuzuordnen sind, in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet wird (vgl. FG Düsseldorf, Zwischenurteil vom 17.12.2018 - 2 K 3874/15 F -, EFG 2019, 505; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - 1 K 2163/16 E,F -, juris).

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14

    Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Zum dritten sind Kapitalerträge häufig von Währungspolitik und Aktienkurs abhängig (BFH, Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 38/15 -, BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040 m.w.N.; BFH, Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 25/14 -, BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038).

    Im Bereich der Kapitaleinkünfte ist in gegenständlicher Hinsicht das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht getrennt für jede einzelne Kapitalanlage zu prüfen (BFH, Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 25/14 -, BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038 m.w.N.).

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Dazu gehören auch die Kosten für vorbereitende Gutachten, sofern der Entschluss, die Kapitalanlage zu tätigen, bereits vor dem Gutachtenauftrag gefasst wurde (BFH, Urteil vom 27.03.2007 - VIII R 62/05 -, BFHE 217, 491, BStBl II 2010).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16

    Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Wie sich aus § 20 Abs. 6 EStG ergibt, unterfällt auch ein Veräußerungsverlust den Veräußerungstatbeständen nach § 20 Abs. 2 EStG (BFH, Urteil vom 12.06.2018 - VIII R 32/16 -, BFH/NV 2018, 1184).
  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Die gilt nach Auffassung des Gerichts unabhängig davon, ob die Bund-Future-Geschäfte Aufwand darstellten, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veräußerung der Zinsscheine stand (vgl. BFH, Urteil vom 09.04.2014 - I R 52/12 -, BFHE 245, 59, BStBl II 2014, 861).
  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
    Wird ein Vermögensgegenstand nachträglich durch mehrere andere Vermögensgegenstände ersetzt, können sich die Anschaffungskosten - gleich, ob die Vermögensgegenstände im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten werden - an den Ersatzvermögensgegenständen fortsetzen (BFH, Urteil vom 21.01.1999 - IV R 27/97 -, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; BFH, Urteil vom 22.05.2003 - IX R 9/00 -, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712).
  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 37/12

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 36/98

    Abzug von Stückzinsen und Gestaltungsmißbrauch

  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

  • BFH, 10.09.1991 - VIII R 39/86

    Steuerliche Behandlung von sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften

  • BFH, 16.03.2023 - VIII R 36/19

    Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog.

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 05.09.2019 - 8 K 2950/16 E aufgehoben.

    Die nachfolgend erhobene Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 1774 mitgeteilten Gründen keinen Erfolg.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Münster vom 05.09.2019 - 8 K 2950/16 E aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 21.09.2020 dahin zu ändern, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen des Klägers, die der tariflichen Steuer unterliegen, um ... EUR auf ./. ... EUR herabgesetzt und im Gegenzug die Einkünfte aus Kapitalvermögen des Klägers, die dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, um ... EUR auf ... EUR erhöht werden, hilfsweise den Einkommensteuerbescheid 2013 vom 21.09.2020 dahin zu ändern, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen des Klägers, die dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, um ... EUR auf ./. ... EUR gemindert werden.

  • FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 1470/19

    Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen TecDAX Zertifikaten an eine GmbH

    Insofern sehe die Klägerseite auch den zu entscheidenden Sachverhalt anders gelagert, als in dem vom Finanzgericht Münster am 05.09.2019 (Urteil 8 K 2950/16 E, EFG 2019, 1774, Rev. anhängig) entschiedenen Fall.

    Insoweit sei auf das Urteil des FG Münster vom 05.09.2019 (8 K 2950/16 E, juris) zum Bondstripping zu verweisen, in dem dieses - bei vergleichbarer Grundkonzeption - im Ergebnis die Einkünfteerzielungsabsicht verneint habe.

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des Finanzamts unter Berufung auf das Urteil des FG Münster vom 05.09.2019 (8 K 2959/16 E, EFG 2019, 1774), dass schon mangels Einkünfteerzielungsabsicht die im Streitfall aus der Investition in die Indexanleihe resultierenden Kapitalerträge steuerlich nicht zu berücksichtigen wären.

  • FG München, 29.09.2020 - 5 K 2870/19

    Wertpapiereigenschaft von Xetra-Gold

    Soweit das FA auf das Urteil des FG Münster vom 5. September 2019 8 K 2950/16 E, EFG 2019, 1774 Bezug nimmt, ergibt sich aus dieser Entscheidung für den Streitfall nichts Abweichendes.

    bb) Bei Anwendung dieser Grundsätze ist nach Ansicht des Senats kein Raum für eine teleologische Reduktion der Norm in einer Weise, dass sie im Streitfall nicht zur Anwendung käme (vgl. hierzu im Ergebnis auch die Ausführungen des FG Münster in EFG 2019, 1774).

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17

    Einkommensteuerliche Behandlung des Bondstripping von im Privatvermögen

    Die Frage, ob im Streitfall ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO vorliegt (vgl. hierzu: z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 29. März 2019 1 K 2163/16 E, F, EFG 2019, 1389 m.w.N.) und die Frage, ob überhaupt eine Einkunftserzielungsabsicht des Klägers gegeben ist (vgl. hierzu: FG Münster, Urteil vom 5. September 2019 8 K 2950/16 E, EFG 2019, 1774) können daher dahingestellt bleiben.
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17 zurück zur Übersicht Seite drucken
    Die Frage, ob im Streitfall ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO vorliegt (vgl. hierzu: z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 29. März 2019 1 K 2163/16 E, F, EFG 2019, 1389 m.w.N.) und die Frage, ob überhaupt eine Einkunftserzielungsabsicht des Klägers gegeben ist (vgl. hierzu: FG Münster, Urteil vom 5. September 2019 8 K 2950/16 E, EFG 2019, 1774 ) können daher dahingestellt bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht