Abgabenordnung
Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) 1Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. 2Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. 3Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) 1Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. 2Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2008 vom 20.12.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
29.12.2007 | Jahressteuergesetz 2008 | 20.12.2007 |
Rechtsprechung zu § 42 AO
3.259 Entscheidungen zu § 42 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 16.03.2023 - VIII R 36/19
Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
Steuerliche Folgen aus einem im Streitjahr erfolgten Bondstripping und der ...
- FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
- BFH, 17.11.2020 - I R 2/18
Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 10.07.2019 - X R 21/17
Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten beim gewerblichen ...
- FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11031/14
Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beim gewerblichen ...
- FG Niedersachsen, 07.07.2016 - 6 K 11029/14
- FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17
Orientierungssätze
- BFH, 09.06.2021 - I R 52/17
Gestaltungsmissbrauch anlässlich eines Verkaufs einbringungsgeborener Anteile
§ 42 AO in Nachschlagewerken
- § 42 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Steuerschlupfloch
Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Querverweise
Auf § 42 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Steuerbegünstigte Zwecke
- § 64 (Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 6. Vereinnahmung und Verausgabung
- § 11 [Vereinnahmung und Verausgabung]
- VI. Steuererhebung
- 1. Erhebung der Einkommensteuer
- § 36a (Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)