Abgabenordnung
Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.
(2) 1Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. 2Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. 3Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.
Rechtsprechung zu § 37 AO
3.070 Entscheidungen zu § 37 AO in unserer Datenbank:
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23
Erschließungsbeitragsrecht
- BFH, 09.07.2019 - X R 35/17
Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger
- VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18
Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer ...
- BFH, 30.06.2015 - VII R 30/14
Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 24.04.2014 - 1 K 2015/10
Frage des Umfangs des Erstattungsanspruchs gem. § 37 Abs. 2 AO
- FG Köln, 24.04.2014 - 1 K 2015/10
- VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 1723/20
- VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676
Entwässerung, Einleitungsgebühren, Rückwirkender Erlass, Fehlerhafte bzw. ...
Zum selben Verfahren:
- VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 1 K 19.221
Heilung eines rechtswidrigen Gebührenbescheides
- VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 1 K 19.221
- VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 659/20
- BFH, 14.12.2021 - VII R 20/18
Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO
Querverweise
Auf § 37 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Steuerschuldrecht
- Haftung
- § 69 (Haftung der Vertreter)
- Durchführung der Besteuerung
- Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- Steuerfestsetzung
- II. Festsetzungsverjährung
- § 171 (Ablaufhemmung)
- Erhebungsverfahren
- Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 218 (Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis)
- Verzinsung, Säumniszuschläge
- Verzinsung
- § 233 (Grundsatz)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)