Abgabenordnung
| Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
| Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) 1Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.
(2) 1Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. 2Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. 3Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. 4Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.
schuldverhältnis § 38Entstehung der Ansprüche aus dem Steuer-
schuldverhältnis § 39Zurechnung § 40Gesetz- oder sittenwidriges Handeln § 41Unwirksame Rechtsgeschäfte § 42Missbrauch von rechtlichen Gestaltungs-
möglichkeiten § 43Steuerschuldner, Steuervergütungs-
gläubiger § 44Gesamtschuldner § 45Gesamtrechtsnachfolge § 46Abtretung, Verpfändung, Pfändung § 47Erlöschen § 48Leistung durch Dritte, Haftung Dritter § 49Verschollenheit § 50Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld
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Rechtsprechung zu § 44 AO
1.176 Entscheidungen zu § 44 AO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 16.07.2026 - 8 BV 23.757
Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser, Abgabepflicht des ...
- VG Gera, 14.11.2019 - 2 K 2248/18
Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu grundstücksbezogenen ...
- BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20
Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 23.04.2020 - 15 K 1151/19
Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur ...
- FG Köln, 23.04.2020 - 15 K 1151/19
- BFH, 18.11.2021 - V R 24/20
Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2026 - 1 S 1616/24
Heranziehung zu den Kosten für einen Feuerwehreinsatz
- BFH, 02.07.2025 - II R 19/22
Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite ...
- BFH, 23.08.2023 - X R 16/21
Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber
- VG Neustadt, 11.09.2019 - 1 K 154/19
Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Gesetzgebungskompetenz; Bagatellsteuer; ...
- OLG Zweibrücken, 26.06.2020 - 2 U 16/19
Steuerberaterhaftung wegen Aufklärungspflichtverletzung im Dauermandat von ...
Querverweise
Auf § 44 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)