Abgabenordnung
| Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
| Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) 1Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder wird es unwirksam, so ist dies für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen. 2Dies gilt nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt.
(2) 1Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich. 2Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Besteuerung maßgebend.
schuldverhältnis § 38Entstehung der Ansprüche aus dem Steuer-
schuldverhältnis § 39Zurechnung § 40Gesetz- oder sittenwidriges Handeln § 41Unwirksame Rechtsgeschäfte § 42Missbrauch von rechtlichen Gestaltungs-
möglichkeiten § 43Steuerschuldner, Steuervergütungs-
gläubiger § 44Gesamtschuldner § 45Gesamtrechtsnachfolge § 46Abtretung, Verpfändung, Pfändung § 47Erlöschen § 48Leistung durch Dritte, Haftung Dritter § 49Verschollenheit § 50Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld
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Rechtsprechung zu § 41 AO
1.160 Entscheidungen zu § 41 AO in unserer Datenbank:
- BGH, 31.07.2025 - IX ZR 32/24
Die bezahlten Steuerschulden - und ihre Anfechtung als unentgeltliche Leistung
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 31.01.2024 - 4 U 248/22
Anfechtung von Zahlungen auf Steueranmeldungen und -bescheiden
- OLG Frankfurt, 31.01.2024 - 4 U 248/22
- BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18
Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 14 K 14026/15
Steuerliche Berücksichtigung einer zivilrechtlich nicht formwirksamen Übertragung ...
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 14 K 14026/15
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16
VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.11.2023 - I R 9/20
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)
- BFH, 22.11.2023 - I R 9/20
- BFH, 16.02.2022 - X R 3/19
Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen einer ...
- FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11
Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs. ...
- BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11
NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41 ...
- BFH, 22.07.2025 - VIII R 23/23
Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des ...
§ 41 AO in Nachschlagewerken
- § 41 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Querverweise
Auf § 41 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)