Abgabenordnung
Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften:
1. | 1Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. 2Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzurechnen. | |
2. | Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, werden den Beteiligten anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. |
Rechtsprechung zu § 39 AO
2.225 Entscheidungen zu § 39 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 02.02.2022 - I R 22/20
Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
- OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 17 U 108/20
Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für ...
- FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20
Kryptowährungen: Gewinne sind zu versteuern
- LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20
Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank
- FG Köln, 28.09.2016 - 3 K 2206/13
Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 24.10.2018 - I R 83/16
Im Wesentlichen inhaltgleich mit BFH-Urteil vom 24.10.2018 I R 69/16 - ...
- BFH, 24.10.2018 - I R 83/16
- BFH, 21.12.2017 - IV R 55/16
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21.12.2017 IV R 56/16 - Wirtschaftliches ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 444/12
Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Zurechnung ...
- FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 444/12
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
§ 39 AO in Nachschlagewerken
- § 39 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Autonomie des Steuerrechts
Querverweise
Auf § 39 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)