Abgabenordnung
Zweiter Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) |
Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50) |
(1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften:
1. | 1Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. 2Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzurechnen. | |
2. | Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, werden den Beteiligten anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. |
Rechtsprechung zu § 39 AO
2.271 Entscheidungen zu § 39 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 14.02.2023 - IX R 3/22
Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
- FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20
- BFH, 02.02.2022 - I R 22/20
Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"
- FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17
- FG Köln, 28.09.2016 - 3 K 2206/13
Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 24.10.2018 - I R 83/16
Im Wesentlichen inhaltgleich mit BFH-Urteil vom 24.10.2018 I R 69/16 - ...
- BFH, 24.10.2018 - I R 83/16
- LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
- FG München, 18.03.2021 - 10 K 2756/19
Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen
Zum selben Verfahren:
- BFH - I R 19/21 (anhängig)
Darlehenszinsen, Gesellschafterdarlehen, Personengesellschaft, ...
- BFH - I R 19/21 (anhängig)
- BFH, 23.02.2021 - II R 44/17
Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer
§ 39 AO in Nachschlagewerken
- § 39 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Autonomie des Steuerrechts
Querverweise
Auf § 39 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)