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FG Münster, 06.05.2021 - 3 K 3532/19 Erb |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berücksichtigung eines Bankdepots, eines einkommensteuerlichen Zuwendungsvortrags und eines Darlehens bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.05.2021 - 3 K 3532/19 Er
- BFH, 17.01.2022 - II B 49/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus FG Münster, 06.05.2021 - 3 K 3532/19
Andernfalls werde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, BStBl. II 2015, 50, BVerfGE 138, 136) nach Wortlaut und Ziel missachtet. - BFH, 21.10.2008 - X R 44/05
Kein Abzug des nicht verbrauchten Betrags einer Großspende durch den Erben - …
Auszug aus FG Münster, 06.05.2021 - 3 K 3532/19
Der verbleibende Zuwendungsvortrag geht als höchstpersönlicher Umstand nach § 45 Abs. 1 AO nicht auf den Erben über (vgl. BFH, Urteil vom 21. Oktober 2008, X R 44/05, BFH/NV 2009, 375).
- BFH, 17.01.2022 - II B 49/21
Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip …
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 06.05.2021 - 3 K 3532/19 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.