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   FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21 F   

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FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21 F (https://dejure.org/2022,3648)
FG Münster, Entscheidung vom 07.02.2022 - 9 V 2784/21 F (https://dejure.org/2022,3648)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - 9 V 2784/21 F (https://dejure.org/2022,3648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer / Verfahrensrecht - Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsertrags und zur Antragsfrist auf gesonderte Feststellung des Sanierungsertrags bei rückwirkender Anwendung von § 3a EStG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3a Abs. 1 S. 1
    Rechtswidrige Ablehnung der Feststellung der Höhe eines Sanierungsertrages

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit einer unternehmensbezogenen Sanierung, § 3a Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sanierung: Sanierungsgewinn - Steuerfreier Sanierungsertrag i.S. des § 3a EStG

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 64/96

    Steuerfreier Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Für die Frage der Sanierungsbedürftigkeit einer Personengesellschaft ist auf das Unternehmen der Gesellschaft abzustellen und auch das Vermögen solcher Personen in die Beurteilung einzubeziehen, die für die Unternehmensverbindlichkeiten haften, wie etwa ein persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter (BFH, Urt. vom 27.01.1998 -- VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).

    Außerdem beruhte der Betrieb der Antragstellerin wesentlich auf der persönlichen Mitarbeit des Kommanditisten T 1 und diese Mitarbeit wäre im Falle einer Vollstreckung in das Sonderbetriebsvermögen möglicherweise beendet worden (vgl. BFH, Urt. vom 27.01.1998 - VIII R 64/96, BStBl. II 1998, 537).

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Die Sanierungsfähigkeit/Sanierungseignung ist gegeben, wenn das Überleben des Unternehmens durch den Schuldenerlass und ggf. weitere Sanierungsmaßnahmen bei objektiver Beurteilung gesichert ist (BFH, Beschluss vom 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl. II 2017, 393).
  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso nicht auszuschließen ist wie der Misserfolg (BFH, Beschluss vom 23.08.2007 - VI B 42/07, BStBl. II 2007, 799).
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19

    AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO liegen vor, wenn bei Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von entscheidungserheblichen Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, BFH, Beschluss vom 16.05.2019 - XI B 13/19, BFH/NV 2019, 1043).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 64/85

    1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Dies erfordert eine Prüfung der Ertrags- und der Finanzlage, des Verhältnisses der liquiden Mittel zur Höhe der Schuldenlast und der Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens (BFH, Urt. vom 14.03.1990 - I R 64/85, BStBl II 1990, 810; BFH, Urt. vom 22.04.1998 - XI R 48/95, BFH/NV 1998, 1214).
  • BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Insoweit ist der Senat der Auffassung, dass - ebenso wie in den Fällen der Ablehnung des Erlasses negativer Gewinnfeststellungsbescheide (BFH, Beschluss vom 14.04.1987 - GrS 2/85, BStBl. II 1987, 637) - trotz der Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage in der Hauptsache - ein effektiver einstweiliger Rechtsschutz nur im Wege der AdV gewährt werden kann.
  • BFH, 12.10.2005 - X R 20/03

    Schuldenerlass - Sanierungseignung

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Solche Motive sind unschädlich, sofern die Sanierungsabsicht mitentscheidend ist (BFH-Urteil vom 12.10.2005 - X R 20/03, BFH/NV 2006, 713).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Das Gericht muss den Sachverhalt in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht weiter aufklären (BFH, Beschluss vom 14.02.1989 - IV B 33/88, BStBl. II 1989, 516).
  • BFH, 27.11.2020 - X B 63/20

    Unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Allerdings darf - worauf der Antragsgegner zu Recht hinweist - nach der BFH-Rechtsprechung die fremdnützige Sanierungsabsicht auch nicht völlig fehlen (vgl. BFH, Beschluss vom 27.11.2020 - X B 63/20, BFH/NV 2021, 531).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 129/85

    Sanierungsbedürftigkeit nicht schon bei Überschuldung, sondern erst bei drohender

    Auszug aus FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21
    Des Weiteren war der Wert der persönlichen Mitarbeit der Eheleute T in den vom Antragsgegner angeführten steuerlichen Gewinnen enthalten, und es erscheint in derartigen Fällen noch nicht geklärt, ob bei der Bestimmung der Ertragskraft des jeweiligen Unternehmens ein angemessener (kalkulatorischer) Unternehmerlohn zu berücksichtigen ist (offen gelassen durch BFH, Urt. vom 14.03.1990 - I R 129/85, BStBl II 1990, 955, bejaht zuvor von der Vorinstanz).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 48/95

    Einkommensteuer; Sanierungsbedürftigkeit eines Einzelunternehmens

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 43/99

    Steuerfreier Sanierungsgewinn

  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

  • BFH, 24.02.2012 - IX B 146/11

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1

  • BFH, 16.12.1997 - XI S 41/97

    Erhebung der Anfechtungsklage als Voraussetzung für die Stattgabe eines Antrag

  • FG Saarland, 07.06.2022 - 2 V 1379/21

    (Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag auf Steuerfreistellung von

    Die Frage, ob ein Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG in einem sog. Altfall als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zum erneuten Anlaufen der Festsetzungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO führt, wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend FG Münster vom 7. Februar 2022 9 V 2784/21 F, juris; ablehnend FG Baden-Württemberg vom 16. November 2021 8 K 1367/20, EFG 2022, 545 und 8 K 1362/20, juris; offen gelassen FG Rheinland-Pfalz vom 30. März 2021 5 K 1689/20, EFG 2021, 992).
  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Unbilligkeit

    Als offen erachtet das Bundesverwaltungsgericht in Fällen der auch hier vorliegenden Art vielmehr nur noch die Frage, ob eine Änderung des Gewerbesteuermessbescheids nach § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 AO erreicht werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 5. März 2021 - 9 B 8.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.; s. dazu nunmehr FG Münster, Beschl. v. 7. Februar 2022 - 9 V 2784/21 F -, juris Rn. 39; FG BW, Urt. v. 16. November 2021 - 8 K 1367/20 -, juris).
  • FG Münster, 04.09.2023 - 9 K 3511/20

    Einkommensteuer / Verfahrensrecht - Stellt der auf Zeiträume vor Einführung des §

    Die Akten der Verfahren 9 K 184/18 AO und 9 V 2784/21 wurden beigezogen.
  • FG Münster, 14.09.2022 - 13 K 1306/20

    Streit über eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen;

    Aufgrund des mit der Einführung des § 3a EStG vollzogenen Systemwechsels - ursprünglich Billigkeitsverfahren, nunmehr Festsetzungs- bzw. Feststellungsverfahren - sieht die herrschende Literatur und Teile der erstinstanzlichen Rechtsprechung in dem Antrag nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (vgl. Finanzgericht -FG- Münster vom 07.02.2022 9 V 2784/21 F, DStRE 2022, 920; FG Saarland vom 07.06.2022 2 V 1379/21, EFG 2022, 1481; Hasbach DB 2019, 871; Reddig HFR 2021, 437; Levedag in Schmidt, EStG, 41. Auflage 2022, § 3a Rn. 3 Krumm in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, 162. Ergänzungslieferung Mai 2022, § 3a Rn. 4 Seer in Kirchhof/Seer, EStG, 21. Auflage 2022, § 3a Rn. 6a; a.A. FG Baden-Württemberg vom 16.11.2021 8 K 1362/20, EFG 2022, 1180 und 8 K 1367/20, EFG 2022, 545; Förster/Hechtner DB 2019, 10).
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