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   FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15 Erb   

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https://dejure.org/2017,42837
FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15 Erb (https://dejure.org/2017,42837)
FG Münster, Entscheidung vom 09.03.2017 - 3 K 258/15 Erb (https://dejure.org/2017,42837)
FG Münster, Entscheidung vom 09. März 2017 - 3 K 258/15 Erb (https://dejure.org/2017,42837)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 141
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 09.12.2013 - 3 K 3969/11

    Optionsverschonung bei mehreren wirtschaftlichen Einheiten

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Der Kläger erhob Klage, die unter dem Aktenzeichen 3 K 3969/11 Erb anhängig war.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Vollmacht vom 26.10.2011 Bezug genommen, Blatt 23 der Gerichtsakte 3 K 3969/11 Erb.

    Mit Urteil vom 09.12.2013 wies der 3. Senat des Finanzgerichts Münster die Klage in dem Klageverfahren 3 K 3969/11 ab und ließ die Revision zu.

    Das Urteil ist am 06.01.2014 bei den Prozessbevollmächtigten und am 09.01.2014 bei dem Beklagten eingegangen; auf die am 06.01.2014 und am 10.01.2014 beim Gericht eingegangenen Empfangsbekenntnisse wird Bezug genommen, Blatt 149 und Blatt 150 der Gerichtsakte 3 K 3969/11 Erb.

    Mit am 23.01.2014 beim Finanzgericht und damit innerhalb der Rechtsmittelfrist eingegangenem Schreiben erklärte der Kläger den Verzicht auf die Einlegung der Revision; Blatt 153 der Gerichtsakte 3 K 3969/11 Erb.

    Den Verzicht auf Einlegung der Revision erklärte der Kläger mit am 24.01.2014 beim BFH eingegangenen Schreiben auch gegenüber dem BFH; Blatt 158 der Gerichtsakte 3 K 3969/11 Erb.

    Der Senat hat die Gerichtsakte 3 K 3969/11 Erb zum Verfahren beigezogen.

    Die im Streitfall während des Klageverfahrens 3 K 3969/11 Erb ergangenen Bescheide sind ebenso wie die Einspruchsentscheidung nach dem rechtskräftigen Urteil vom 09.12.2013 (3 K 3969/13 Erb) bestands- bzw. rechtskräftig geworden.

    Zum einen ergeben sich die Gründe, weshalb der Antrag vom Erben selbst gestellt worden ist, aus den Akten, zum anderen handelt es sich um eine Begründung für diese Vorgehensweise, die für den Streitfall unerheblich ist, da sowohl die Beteiligten als auch das erkennende Gericht bei der Entscheidung im Urteil vom 09.12.2013 (3 K 3969/11 Erb) von der Maßgeblichkeit des Antrags des Erben ausgegangen sind.

    Zum Verfahren 3 K 258/15 Erb ist die Gerichtsakte 3 K 3969/11 Erb beigezogen worden (vgl. Urteil vom 09.03.2017 Seite 18 3. Absatz).

  • BFH, 21.11.2012 - X B 27/11

    Ergänzung und Berichtigung eines BFH-Beschlusses

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Das Berichtigungsverfahren gehört zum Hauptsacheverfahren (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 21.11.2012 X B 27/11, BFH/NV 2013, 734).
  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Der Vertrauenstatbestand bestehe in einer bestimmten Position und oder einem bestimmten Verhalten eines Teils auf Grund dessen der andere bei objektiver Beurteilung habe annehmen können, jeder werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten; auf das Urteil des BFH vom 07.10.2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865 mit weiteren Nachweisen werde Bezug genommen.
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 18/12

    Verfahrensrechtliche Auswirkungen eines Änderungsbescheids nach mündlicher

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Wird der Änderungsbescheid dagegen nach geschlossener mündlicher Verhandlung, aber vor Zustellung des Urteils erlassen, wird er nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens (BFH-Urteil vom 22.01.2013 IX R 18/12, BFH/NV 2013, 1094).
  • BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89

    Vertretungszwang bei Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten,

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Ob das Rechtsmittel zulässig bzw. ob der Beklagte durch die Entscheidung beschwert ist, ist nicht entscheidend; ebenso OLG Karlsruhe vom 06.11.1970 (10 W 86/70, NJW 1971, 664); Bundessozialgericht, Beschluss vom 11.10.1991 (7 RAr 24/89, juris mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 02.04.2014 - I B 21/13

    Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Denn die Rechtshängigkeit endet u. a., wenn das Urteil rechtskräftig ist (vgl. Gräber, FGO, Kommentar, 8. Aufl. 2015, § 66 Anm. 2 unter Hinweis auf BFH I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216).
  • BFH, 27.07.1983 - II B 68/82

    Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG -

    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Sie umfasse auch nicht die Befugnis, die Revision einzulegen, auf den Beschluss des BFH vom 27.07.1983 II B 68/82, BStBl. II 1983, 644 werde hingewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.1970 - 10 W 86/70
    Auszug aus FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
    Ob das Rechtsmittel zulässig bzw. ob der Beklagte durch die Entscheidung beschwert ist, ist nicht entscheidend; ebenso OLG Karlsruhe vom 06.11.1970 (10 W 86/70, NJW 1971, 664); Bundessozialgericht, Beschluss vom 11.10.1991 (7 RAr 24/89, juris mit weiteren Nachweisen).
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