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   FG Münster, 09.06.2009 - 6 K 1040/09 AO   

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https://dejure.org/2009,18648
FG Münster, 09.06.2009 - 6 K 1040/09 AO (https://dejure.org/2009,18648)
FG Münster, Entscheidung vom 09.06.2009 - 6 K 1040/09 AO (https://dejure.org/2009,18648)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 6 K 1040/09 AO (https://dejure.org/2009,18648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Gläubigeranfechtung nach den Vorschriften über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz - AnfG); Berechtigung zur Anfechtung von Rechtshandlungen des Vollstreckungsschuldners außerhalb ...

  • Judicialis

    AnfG § 1 Abs. 1; ; AnfG § 2; ; AnfG § 11 Abs. 2; ; AO § 191 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Duldungsbescheid: - Gläubigeranfechtung nach AnfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1529
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.06.1998 - II R 51/96

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung übertragbar

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2009 - 6 K 1040/09
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Bundesfinanzhof bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ausgeht, wenn der Schenker dem Bedachten das Geld für den Erwerb eines Grundstücks zur Verfügung stellt (vgl. etwa BFH, Urteil v. 13.03.1996, II R 51/95, BStBl. II 1996, 548; Urteil v. 17.06.1998, II R 51/96, BFH/NV 1998, 1378; Urteil v. 10.11.2004, II R 44/02, BStBl. II 2005, 188).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 51/95

    Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2009 - 6 K 1040/09
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Bundesfinanzhof bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ausgeht, wenn der Schenker dem Bedachten das Geld für den Erwerb eines Grundstücks zur Verfügung stellt (vgl. etwa BFH, Urteil v. 13.03.1996, II R 51/95, BStBl. II 1996, 548; Urteil v. 17.06.1998, II R 51/96, BFH/NV 1998, 1378; Urteil v. 10.11.2004, II R 44/02, BStBl. II 2005, 188).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2009 - 6 K 1040/09
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Bundesfinanzhof bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ausgeht, wenn der Schenker dem Bedachten das Geld für den Erwerb eines Grundstücks zur Verfügung stellt (vgl. etwa BFH, Urteil v. 13.03.1996, II R 51/95, BStBl. II 1996, 548; Urteil v. 17.06.1998, II R 51/96, BFH/NV 1998, 1378; Urteil v. 10.11.2004, II R 44/02, BStBl. II 2005, 188).
  • FG Niedersachsen, 31.03.2006 - 15 K 161/05

    Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid infolge einer nach dem Anfechtungsgesetz

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2009 - 6 K 1040/09
    In beiden Fällen sind die Mittel jedenfalls dem Vermögen des Vollstreckungsschuldners entzogen, dem Vermögen der Kl. zugewandt und damit die Befriedigungsmöglichkeiten des Bekl. als Gläubiger objektiv beeinträchtigt worden (vgl. FG Niedersachsen, Urteil v. 31.03.2006, 15 K 161/05, EFG 2008, 427).
  • RG, 02.10.1931 - VII 564/30

    Ist eine mittelbare Zuwendung aus dem Vermögen des Schuldners auch dann

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2009 - 6 K 1040/09
    Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass das Rechtsinstitut der mittelbaren Zuwendung im Recht der Einzelgläubigeranfechtung und damit im Anwendungsbereich des AnfG maßgeblich zur Begründung von (zusätzlichen) Anfechtungssituationen und damit zum Schutz der Gläubiger herangezogen wird (so auch in der von der Kl. zitierten Entscheidung des Reichsgerichts , Urteil v. 02.10.1931, VII 564/30, RGZ 133, 290; s.a. Huber, AnfG10, § 1 AnfG Rz. 20 ff.).
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