Rechtsprechung
FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05 AO |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgabenordnung: - Vollstreckung bei Geltendmachung des Erlöschens des Steueranspruchs in gesondertem Abrechnungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bei für erloschen Halten der zu vollstreckenden Ansprüche; Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung angefochtener Verwaltungsakte; Geltendmachung des Einwands des Erloschenseins des vom Finanzamts mit der ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 841
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83
Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den …
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Besteht zwischen den Beteiligten eines Steuerschuldverhältnisses Streit über die Verwirklichung von Ansprüchen aus diesen Steuerschuldverhältnissen, so ist dies gemäß § 218 Abs. 2 AO in einem gesonderten Verfahren durch sog. Abrechnungsbescheid zu klären (BFH-Urteil vom 12.06.1986 VII R 103/83, BStBl. II 1986, 702).Nach Ansicht des Senats ergibt sich jedoch aus der speziellen Regelung des § 218 Abs. 2 AO, dass über die Fragen der Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließlich in einem gesonderten Verfahren, nämlich dem Abrechnungsverfahren entschieden werden muss (BFH-Urteil BStBl. II 1986, 702), so dass eine parallel laufende Überprüfung und Beurteilung im Vollstreckungsverfahren ausscheidet.
- FG Nürnberg, 25.10.2006 - V 270/05
Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der …
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Schließlich ergibt sich auch aus dem Beschluss des 11. Senats des FG Münster in dem Verfahren 11 V 270/05 - welcher dem Ag. allerdings erst am 09.02.2005, also nach Erlass des Widerrufs der Einschränkung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugegangen ist - ebenfalls, dass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrechnung nur in ganz geringem Umfang bestehen. - BFH, 23.08.2001 - VII R 94/99
Umsatzsteuer-Erstattung bei Organschaft
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Im Abrechnungsverfahren wird u. a. darüber entschieden, ob Ansprüche durch Aufrechnung, Verrechnung, Vollstreckungsmaßnahmen etc. erloschen sind (vgl. BFH-Urteile vom 15.06.1999 VII R 3/97 BStBl. II 2000, 46; vom 23.08.2001 VII R 94/99, BStBl. II 2002, 320 jeweils m. w. N.).
- BFH, 28.01.1986 - VII B 97/85
Verlangen der Einstellung der Zwangsvollstreckung mangels entgegenstehender …
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Ebenso wie eine Zwangsvollstreckung unbillig sein kann, bis über ein Erfolg versprechendes Erlass- oder Stundungsverfahren entschieden ist, kann ein Streit über die Verwirklichung von Einsprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis die Zwangsvollstreckung u. U. unbillig machen (offengelassen von BFH Beschluss vom 28.01.1986 VII B 97/85, BFH/NV 1986, 477). - BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Derartige Zweifel sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluss vom 24.02.2000 IV B 83/99, BStBl. II 2000, 298 m. w. N.). - BFH, 11.09.1989 - VII B 129/89
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine sog. Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Der Einwand, dass der vom Finanzamt mit der Zwangsvollstreckung verfolgte Leistungsanspruch erloschen ist, kann, wie sich auch aus der Vorschrift des § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO ergibt, grundsätzlich im Anfechtungsverfahren gegen Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden (so auch BFH-Beschluss vom 19.02.1991 VII B 188/90, BFH/NV 1991, 759 m. w. N. und BFH-Beschluss vom 11.09.1989 VII B 129/89, BFH/NV 1990, 212). - BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Im Abrechnungsverfahren wird u. a. darüber entschieden, ob Ansprüche durch Aufrechnung, Verrechnung, Vollstreckungsmaßnahmen etc. erloschen sind (vgl. BFH-Urteile vom 15.06.1999 VII R 3/97 BStBl. II 2000, 46; vom 23.08.2001 VII R 94/99, BStBl. II 2002, 320 jeweils m. w. N.). - BFH, 19.02.1991 - VII B 188/90
Anwendbarkeit des § 775 Nr. 5 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus FG Münster, 11.03.2005 - 7 V 691/05
Der Einwand, dass der vom Finanzamt mit der Zwangsvollstreckung verfolgte Leistungsanspruch erloschen ist, kann, wie sich auch aus der Vorschrift des § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO ergibt, grundsätzlich im Anfechtungsverfahren gegen Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden (so auch BFH-Beschluss vom 19.02.1991 VII B 188/90, BFH/NV 1991, 759 m. w. N. und BFH-Beschluss vom 11.09.1989 VII B 129/89, BFH/NV 1990, 212).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 14 B 1318/11
Bekanntgabe der Aussetzung der Vollziehung an den Betroffenen als Voraussetzung …
11. März 2005 - 7 V 691/05 AO -, KKZ 2009, 163, m. w. N. - VG München, 08.06.2022 - M 10 K 20.3023
Unterlassungsklage, Klage auf Einstellung bzw. Aussetzung des …
Eine parallel laufende Überprüfung und Beurteilung im Vollstreckungsverfahren scheidet aus (vgl. zum inhaltsgleichen § 257 Abs. 1 Nr. 3 AO: FG Münster, B.v. 11.3.2005 - 7 V 691/05 AO - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).