Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 249 - 258) |
(1) Die Vollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken, sobald
| 1. | die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 weggefallen sind, | |
| 2. | der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, aufgehoben wird, | |
| 3. | der Anspruch auf die Leistung erloschen ist, | |
| 4. | die Leistung gestundet worden ist. |
(2) 1In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 sind bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben. 2Ist der Verwaltungsakt durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben worden, so gilt dies nur, soweit die Entscheidung unanfechtbar geworden ist und nicht auf Grund der Entscheidung ein neuer Verwaltungsakt zu erlassen ist. 3Im Übrigen bleiben die Vollstreckungsmaßnahmen bestehen, soweit nicht ihre Aufhebung ausdrücklich angeordnet worden ist.
behörden § 250Vollstreckungs-
ersuchen § 251Vollstreckbare Verwaltungsakte § 252Vollstreckungs-
gläubiger § 253Vollstreckungs-
schuldner § 254Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung § 255Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts § 256Einwendungen gegen die Vollstreckung § 257Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung § 258Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung
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Rechtsprechung zu § 257 AO
253 Entscheidungen zu § 257 AO in unserer Datenbank:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2023 - L 11 AS 152/23
Eröffnung des Rechtswegs zur Sozialgerichtsbarkeit bei einem Antrag auf ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2025 - L 2 AS 1436/25
- LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20
Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtswegzuständigkeit - Einstellung bzw ...
- SG Berlin, 29.11.2019 - S 140 AS 8530/19
- SG Berlin, 30.08.2019 - S 205 AS 7068/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung ...
- FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Zulässigkeit eines Einspruchs vor ...
- FG Niedersachsen, 21.12.2020 - 15 V 127/20
Vollstreckung von Abgabenrückstände im Zusammenhang mit der Rückforderung von ...
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2018 - L 11 KR 2654/18
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verwaltungsvollstreckung - ...
- BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R
Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 257 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Arrest
- § 324 (Dinglicher Arrest)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund) (VwVG)
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- § 5 (Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften)