Abgabenordnung
| Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 249 - 258) |
(1) 1Soweit eine Vollstreckungsbehörde auf Ersuchen einer anderen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen ausführt, tritt sie an die Stelle der anderen Vollstreckungsbehörde. 2Für die Vollstreckbarkeit des Anspruchs bleibt die ersuchende Vollstreckungsbehörde verantwortlich.
(2) 1Hält sich die ersuchte Vollstreckungsbehörde für unzuständig oder hält sie die Handlung, um die sie ersucht worden ist, für unzulässig, so teilt sie ihre Bedenken der ersuchenden Vollstreckungsbehörde mit. 2Besteht diese auf der Ausführung des Ersuchens und lehnt die ersuchte Vollstreckungsbehörde die Ausführung ab, so entscheidet die Aufsichtsbehörde der ersuchten Vollstreckungsbehörde.
behörden § 250Vollstreckungs-
ersuchen § 251Vollstreckbare Verwaltungsakte § 252Vollstreckungs-
gläubiger § 253Vollstreckungs-
schuldner § 254Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung § 255Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts § 256Einwendungen gegen die Vollstreckung § 257Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung § 258Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung
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Rechtsprechung zu § 250 AO
60 Entscheidungen zu § 250 AO in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 06.06.2019 - 19 K 3677/18
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Überprüfung des Vollstreckungsauftrags durch ...
- BGH, 20.02.2025 - I ZB 32/24
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2024 - 1 K 615/22
Erhebung der Studierendenwerkbeiträgen; Antragsbefugnis der Hochschulen
- FG Münster, 21.01.2020 - 11 V 3213/19
Vollstreckungsrecht - Welcher Steuergläubiger muss bei einer Pfändungs- und ...
- SG Berlin, 30.08.2019 - S 205 AS 7068/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung ...
- BSG, 04.06.2025 - B 7 AS 17/24 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter ...
- BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R
Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die ...
- SG Berlin, 29.11.2019 - S 140 AS 8530/19
- VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 4 E 19.02086
Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtsweg
- FG Hessen, 19.05.2020 - 4 V 540/20
Rechtmäßigkeit der auf einem Beitreibungsersuchen der slowenischen ...
Querverweise
Auf § 250 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Arrest
- § 324 (Dinglicher Arrest)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund) (VwVG)
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- § 5 (Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften)