Rechtsprechung
   FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7392
FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20 E (https://dejure.org/2023,7392)
FG Münster, Entscheidung vom 14.03.2023 - 2 K 842/20 E (https://dejure.org/2023,7392)
FG Münster, Entscheidung vom 14. März 2023 - 2 K 842/20 E (https://dejure.org/2023,7392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Zur Aktivierung eines Brennrechts nach Abschaffung des Branntweinmonopols als immaterielles Wirtschaftsgut und zur Behandlung eines nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG von der Bundesmonopolverwaltung gezahlten Ausgleichsbetrags

  • Betriebs-Berater

    Kein passiver RAP für Übernahmegeldbescheide einer landwirtschaftlichen Verschlussbrennerei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BranntwMonG § 58a Abs. 4 ; EStG § 34 Abs. 1
    Steuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen und Bilanzierung eines Brennrechts für eine landwirtschaftliche Verschlussbrennerei nach Wegfall des Branntweinmonopols

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aktivierung - Keine Aktivierung eines Brennrechts nach Abschaffung des Branntweinmonopols und Behandlung eines nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG von der Bundesmonopolverwaltung gezahlten Ausgleichsbetrags

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Soweit der Beklagte vertrete, dass die Ausgleichszahlung für den endgültigen Wegfall der Brennrechte auf unbestimmte Zeit geleistet werde und aus diesem Grund keine Verteilung in Betracht komme, stehe dieser Auffassung das Urteil des BFH vom 09.12.1993 (IV R 130/91) entgegen.

    Das Urteil des BFH vom 09.12.1993 (IV R 130/91) sei nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da in dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall seitens des Leistungsempfängers in den folgenden Jahren noch eine Gegenleistung zu erbringen gewesen sei.

    Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag im Sinne von § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG können darüber hinaus auch dann angenommen werden, wenn als Gegenleistung eine zu erbringende Dauerleistung steht, für die zwar kein Endzeitpunkt bestimmt werde kann, sich aber ein Mindestzeitraum für die Dauer der Leistung berechnen lässt (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 09.12.1993, IV R 130/91, BFHE 173, 393).

    Die von dem Kläger zur Begründung herangezogene Entscheidung des BFH vom 09.12.1993, IV R 130/91, BFHE 173, 393 ist bereits deshalb nicht mit dem Fall des Klägers vergleichbar, weil es an dem Vorliegen einer zeitbezogenen, über den Bilanzstichtag hinausreichenden Gegenleistung seitens des Klägers fehlt.

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Eine Einnahme, die die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungsposten rechtfertigen kann, kann zwar auch in einer - wie im vorliegenden Verfahren der Fall - als Ertrag gebuchten Forderung bestehen (vgl. hierzu vgl. BFH, Urteil vom 15.02.2017, VI R 96/13, BFHE 257, 244 m.w.N.).

    Im Hinblick auf eine - am Bilanzstichtag - bereits vollzogene Leistung hingegen kann eine Rechnungsabgrenzung nicht erfolgen (vgl. BFH, Urteil vom 15.02.2017, VI R 96/13, BFHE 257, 244 m.w.N.).

    Anders als bspw. den Urteilen des BFH vom 17.07.1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363 oder vom 15.02.2017, VI R 96/13, BFHE 257, 244 zugrunde liegenden Fällen ist in dem Antrag auf Befreiung auch wirtschaftlich gesehen keine Verpflichtung zu einer künftigen Unterlassung zu sehen.

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Dies werde auch durch das Finanzgericht Niedersachsen im Urteil vom 18.11.2009, EFG 2010, 699 und von Seiten der Literatur (u.a. Felsmann/Pape/Giere/König/Wiegand, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, B 576a) vertreten.

    Dass dieses so verstandene Brennrecht einen wirtschaftlichen Wert beinhaltete, einer selbstständigen Bewertung zugänglich war und als selbstständig verkehrsfähig angesehen wurde, rechtfertigte - unter gewissen Voraussetzungen - die Bilanzierung als immaterielles Wirtschaftsgut im Rahmen von § 5 Abs. 2 EStG (zur Verkehrsfähigkeit vgl. BFH, Urteile vom 05.03.1965 III 259/61 S, BFHE 82, 78 und vom 09.12.1983 III R 40/79, BFHE 140, 306, zur Erfassung als bilanzierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2009 2 K 100/07, EFG 2010, 699).

    Auch das Urteil des FG Niedersachsen vom 18.11.2009, 2 K 100/07, EFG 2010, 699, kann insoweit nicht auf den Streitfall übertragen werden.

  • BFH, 09.12.1983 - III R 40/79

    Brennrecht - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Ein Brennrecht stellt eine Vergünstigung dar, die bei ablieferungspflichtigem Branntwein in einem höheren Übernahmepreis durch die Branntweinmonopolverwaltung bestand (BFH, Urteile vom 05.03.1965 III 259/61 S, BFHE 82, 78, und vom 09.12.1983 III R 40/79, BFHE 140, 306).

    Dass dieses so verstandene Brennrecht einen wirtschaftlichen Wert beinhaltete, einer selbstständigen Bewertung zugänglich war und als selbstständig verkehrsfähig angesehen wurde, rechtfertigte - unter gewissen Voraussetzungen - die Bilanzierung als immaterielles Wirtschaftsgut im Rahmen von § 5 Abs. 2 EStG (zur Verkehrsfähigkeit vgl. BFH, Urteile vom 05.03.1965 III 259/61 S, BFHE 82, 78 und vom 09.12.1983 III R 40/79, BFHE 140, 306, zur Erfassung als bilanzierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2009 2 K 100/07, EFG 2010, 699).

  • BFH, 05.03.1965 - III 259/61 S

    Über die Bewertung des gewerblichen Brennrechts als Gewerbeberechtigung

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Ein Brennrecht stellt eine Vergünstigung dar, die bei ablieferungspflichtigem Branntwein in einem höheren Übernahmepreis durch die Branntweinmonopolverwaltung bestand (BFH, Urteile vom 05.03.1965 III 259/61 S, BFHE 82, 78, und vom 09.12.1983 III R 40/79, BFHE 140, 306).

    Dass dieses so verstandene Brennrecht einen wirtschaftlichen Wert beinhaltete, einer selbstständigen Bewertung zugänglich war und als selbstständig verkehrsfähig angesehen wurde, rechtfertigte - unter gewissen Voraussetzungen - die Bilanzierung als immaterielles Wirtschaftsgut im Rahmen von § 5 Abs. 2 EStG (zur Verkehrsfähigkeit vgl. BFH, Urteile vom 05.03.1965 III 259/61 S, BFHE 82, 78 und vom 09.12.1983 III R 40/79, BFHE 140, 306, zur Erfassung als bilanzierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2009 2 K 100/07, EFG 2010, 699).

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 08.11.2000 I R 10/98, BFHE 193, 406, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1980 - IV R 10/76

    Buchführung - Entschädigung - Erhöhter betrieblicher Aufwand - Unterlassungslast

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Anders als bspw. den Urteilen des BFH vom 17.07.1980 IV R 10/76, BFHE 133, 363 oder vom 15.02.2017, VI R 96/13, BFHE 257, 244 zugrunde liegenden Fällen ist in dem Antrag auf Befreiung auch wirtschaftlich gesehen keine Verpflichtung zu einer künftigen Unterlassung zu sehen.
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 3/08

    Zehn Jahre Nutzungsdauer bei Zuckerrübenlieferrechten

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Ferner kann das vorliegende Verfahren nicht mit den zu den Zuckerrübenlieferrechten entgangenen Entscheidungen (vgl. u.a. BFH, Urteil vom 17.03.2010 IV R 3/08, BFHE 229, 159 m.w.N.) verglichen werden.
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Deshalb kann beispielsweise auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann und die Subvention und die hieran anknüpfende Verpflichtung zueinander in einem - den gegenseitigen Verträgen nach § 320 BGB wirtschaftlich vergleichbarem - Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 05.04.1984 IV R 96/82, BFHE 141, 31, BStBl II 1984, 552).
  • BFH, 09.03.1988 - I R 262/83

    Zur Behandlung von Finanzierungsbeihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
    Zudem ist notwendige Bedingung für die Passivierung von Zuschüssen, dass der Zuschussempfänger durch den Erhalt der Subvention eine über den Bilanzstichtag hinausreichende selbständig bewertbare Verpflichtung eingeht (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 09.03.1988 I R 262/83, BFHE 153, 38, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2002 - IV R 64/00

    Veräußerung von Zuckerrübenlieferrechten

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 133/07

    Keine Tarifbegrenzung für Umwandlungsgewinne - Entscheidung über die Zulassung

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 91/96

    Landwirtsachftlicher Betrieb - Betriebsvermögensvergleich - Betriebsvermögen -

  • BFH, 09.08.1974 - VI R 142/72

    AG - Vorstandsmitglied - Bestellungszeitraum - Ablauf des Bestellungszeitraums -

  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 16/95

    1. Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch

  • BFH, 02.03.1970 - GrS 1/69

    Abstandszahlung - Erwerber eines Grundstücks - Anschaffungskosten - Selbständig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht