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   FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16 U   

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FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16 U (https://dejure.org/2017,51935)
FG Münster, Entscheidung vom 18.05.2017 - 5 K 1954/16 U (https://dejure.org/2017,51935)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 5 K 1954/16 U (https://dejure.org/2017,51935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Zur richtigen Bezeichnung des Inhaltsadressaten im Umsatzsteuerbescheid für eine in Liquidation befindliche GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Frage der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit von USt-Bescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur richtigen Bezeichnung des Inhaltsadressaten im Umsatzsteuerbescheid für eine in Liquidation befindliche GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 150
  • EFG 2018, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 171/14

    Adressierung eines Steuerbescheides an den Insolvenzverwalter bei fehlendem

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16
    Nach der aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 25.5.2016, 1 K 171/14 könne ein Steuerbescheid auch dann dem Insolvenzverwalter gegenüber wirksam bekanntgegeben sein, wenn er ohne den ausdrücklichen Zusatz "als Insolvenzverwalter" namentlich im Adressfeld aufgeführt sei.

    c) Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 25.5.2016, 1 K 171/14, EFG 2017, 177 (Rev. vom BFH zugelassen, Az. X R 39/16) steht der Auffassung des erkennenden Senats nicht entgegen, denn das Urteil betrifft eine andere Fallgestaltung.

  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16
    Das gilt auch dann, wenn derjenige, der den mangelhaften Bescheid erhalten hat, sich selbst als Adressat ansieht (BFH-Urteil vom 17.06.1992, X R 47/88, Bundessteuerblatt II 1993, 174).
  • BFH, 11.04.2018 - X R 39/16

    Bezeichnung eines Insolvenzverwalters in einem Steuerbescheid

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16
    c) Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 25.5.2016, 1 K 171/14, EFG 2017, 177 (Rev. vom BFH zugelassen, Az. X R 39/16) steht der Auffassung des erkennenden Senats nicht entgegen, denn das Urteil betrifft eine andere Fallgestaltung.
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16
    Stattdessen ist auch eine Anfechtungsklage gemäß § 40Abs. 1 FGO statthaft (BFH-Beschluss vom 25.2.1999, IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117).
  • BFH, 27.08.2003 - II R 18/02

    Klagebefugnis: GrESt-Bescheid gegen GbR

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16
    Auch die Erläuterungen im Bescheid sind mit heranzuziehen (BFH-Urteil vom 27.08.2003, II R 18/02, BFH/NV 2004, 203, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.08.1995 - II R 25/93

    Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides hinsichtlichVerjährung des

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16
    Ein nichtiger Verwaltungsakt kann nicht dadurch ersetzt (geheilt) werden, dass der Steuerschuldner in der Einspruchsentscheidung erstmals zutreffend bezeichnet wird (BFH-Urteil vom 17.08.1995, II R 25/93, BFH/NV 1996, 196).
  • BFH, 19.12.1995 - III R 100/90

    Rechtsbehelfe - Einspruch - Rechtsbehelfsentscheidung - Rechtsbehelfseinlegung

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 1954/16
    Eine Heilung im weiteren Verfahren, etwa in der Einspruchsentscheidung, ist -anders als im Fall eines Bekanntgabemangels (BFH-Urteil vom 19.12.1995, III R 100/90, NJW 1996, 1560)- nicht möglich.
  • BFH, 16.01.2020 - V R 56/17

    Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18.05.2017 - 5 K 1954/16 U aufgehoben.

    Das FG entschied in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 192 veröffentlichten Urteil, dass die angegriffenen Bescheide nichtig seien, weil sie nicht eindeutig erkennen ließen, wer der Inhaltsadressat und damit der Steuerschuldner sei.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Münster vom 18.05.2017 - 5 K 1954/16 U aufzuheben, hilfsweise die diesem Urteil zugrunde liegenden Klagen als unbegründet zurückzuweisen.

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