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   FG Münster, 20.04.2017 - 10 K 3059/14 K   

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https://dejure.org/2017,19193
FG Münster, 20.04.2017 - 10 K 3059/14 K (https://dejure.org/2017,19193)
FG Münster, Entscheidung vom 20.04.2017 - 10 K 3059/14 K (https://dejure.org/2017,19193)
FG Münster, Entscheidung vom 20. April 2017 - 10 K 3059/14 K (https://dejure.org/2017,19193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Zur beschränkten Steuerpflicht eines nach Luxemburger Recht gegründeter Fonds, bei dem das Recht zur Anteilsscheinrückgabe während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investmentfonds - Beschränkte Steuerpflichte eines nach Luxemburger Recht gegründeten spezialisierten Investmentfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur beschränkten Steuerpflicht eines nach Luxemburger Recht gegründeten Fonds, bei dem das Recht zur Anteilsscheinrückgabe während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerbefreiung für ausländische Investmentvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1494
  • EFG 2017, 1110
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.06.2016 - V R 49/15

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden

    Auszug aus FG Münster, 20.04.2017 - 10 K 3059/14
    Denn für die Darlegung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 40 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) reicht es aus, wenn der Kläger - wie im Streitfall - geltend macht, er sei kein Körperschaftsteuersubjekt oder zumindest von der Körperschaftsteuer befreit (BFH-Urteil vom 22.06.2016 V R 49/15, juris).
  • BFH, 18.12.2019 - I R 33/17

    Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

    Das daraufhin angerufene Finanzgericht (FG) Münster bestätigte in seinem klageabweisenden Urteil vom 20.04.2017 - 10 K 3059/14 K (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1110) die finanzbehördliche Rechtsauffassung im Wesentlichen.
  • FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 999/17

    Anspruch eines im EU-Ausland ansässigen Investmentfonds auf

    Das setzt voraus, dass die Wirtschaftsgüter weder im wirtschaftlichen Eigentum der Anleger verbleiben noch in das wirtschaftliche Eigentum eines anderen Steuersubjekts gelangen, so dass im Ergebnis nur die Zurechnung zum Investmentvermögen selbst als wirtschaftlicher Eigentümer verbleibt (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. April 2017 10 K 3059/14 K, EFG 2017, 1110).

    Denn § 11 Abs. 1 S. 2 InvStG erfasst ausschließlich inländische Investmentvermögen (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. April 2017 10 K 3059/14 K, EFG 2017, 1110).

    (ee) Auch ist im Vergleich der Konstellationen darauf hinzuweisen, dass die Steuerbelastung für den Auslandsfall im Ergebnis regelmäßig geringer ist als die des Inlandsfalls (so auch Urteil des FG Münster vom 20. April 2017 10 K 059/14 K, EFG 2017, 1110 Rn. 109 allerdings bezüglich eines Immobilienfonds).

    Doch ist insoweit festzustellen, dass diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden kann (so auch Urteil des FG Münster vom 20. April 2017 10 K 3059/14 K, EFG 2017, 1110 Rn. 109).

  • BFH, 11.10.2023 - I R 23/23

    Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.04.2017 - 10 K 3059/14 K aufgehoben.

    Das daraufhin angerufene Finanzgericht (FG) Münster bestätigte in seinem klageabweisenden Urteil vom 20.04.2017 - 10 K 3059/14 K (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1110) die finanzbehördliche Rechtsauffassung im Wesentlichen.

  • FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 2079/16

    Anspruch eines im EU-Ausland ansässigen Investmentfonds auf

    (ee) Auch ist im Vergleich der Konstellationen darauf hinzuweisen, dass die Steuerbelastung für den Auslandsfall im Ergebnis regelmäßig geringer ist als die des Inlandsfalls (so auch Urteil des FG Münster vom 20. April 2017 10 K 3059/14 K, EFG 2017, 1110 Rn. 109 allerdings bezüglich eines Immobilienfonds).

    Doch ist insoweit festzustellen, dass diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden kann (so auch Urteil des FG Münster vom 20. April 2017 10 K 3059/14 K, EFG 2017, 1110 Rn. 109).

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