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   FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01 E, 2 K 4100/01 G   

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https://dejure.org/2003,11224
FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01 E, 2 K 4100/01 G (https://dejure.org/2003,11224)
FG Münster, Entscheidung vom 24.06.2003 - 2 K 4099/01 E, 2 K 4100/01 G (https://dejure.org/2003,11224)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 2 K 4099/01 E, 2 K 4100/01 G (https://dejure.org/2003,11224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerungsbedingte Auflösung einer Ansparrücklage ; Laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb ; Begriff des Wirtschaftsjahres ; Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres

  • Judicialis

    EStG § ... 7g Abs. 4; ; EstG § 7g Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 4a; ; EStG § 4a Abs. 1; ; EStG § 4a Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; EStG § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; EStDV § 8b; ; EStDV § 8b Satz 2; ; EStDV § 8b Satz 2 Nr. 1; ; EStG § 7g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösung einer Ansparrücklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Auflösung einer Ansparrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.08.1979 - IV R 95/75

    Landwirtschaft - Forstwirtschaft - Vorweggenommene Erbfolge - Übertragnug eines

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01
    Denn nach der Legaldefinition des § 4 a EStG i.V.m. § 8 b EStDV entsteht bereits auf Grund der in der Nr. 1 des § 8 b Satz 2 EStDV genannten Anwendungsfälle ein Rumpfwirtschaftsjahr (BFH-Urteil vom 23.08.1979 IV R 95/75 BFHE 128, 533, BStBl. II 1980, 8).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 83/88

    1. Auflösungszeitpunkt einer § 6 b-Rücklage bei fehlender Reinvestition - 2.

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01
    Darüberhinaus dürfen Verwaltungsanweisungen, die auf mögliche Gesetzeslücken hinweisen, nicht zum Anlass genommen werden, dem Gesetz auch noch die Wirkung zu nehmen, die es nach seinem Wortlaut haben will und hat (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.1989 IV R 83/88 BFHE 159, 133, BStBl. II 1990, 290 (291) zur unterschiedlichen Zuschlagsbesteuerung nach § 6 b Abs. 6 EStG).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist es vielmehr so, dass die im EStG verwandten Begriffe grundsätzlich einheitlich auszulegen sind (vgl. BFH-Urteil vom 21.07.2000 VI R 153/99 BFHE 192, 316, BStBl. II 2000, 566).
  • FG Münster, 20.09.2001 - 2 K 7625/00

    Erhöhung des laufenden Gewinns durch veräußerungsbedingte Auflösung einer

    Auszug aus FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01
    Das dieselbe Rechtsfrage betreffende Urteil des erkennenden Senates vom 20.09.2001 2 K 7625/00 EFG 2002, 387 ist nur aus formellen Gründen rechtskräftig geworden.
  • FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4100/01

    Veräußerungsbedingte Auflösung einer Ansparrücklage ; Laufender Gewinn aus

    Volltext siehe unter: FG Münster - 24.06.2003 - AZ: 2 K 4099/01 E.
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