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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20   

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FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20 (https://dejure.org/2022,25717)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.07.2022 - 3 K 149/20 (https://dejure.org/2022,25717)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 3 K 149/20 (https://dejure.org/2022,25717)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 39b Abs 2 S 11 EStG 2009, § 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 42d Abs 1 Nr 1 EStG 2009
    Zurückübertragung der Sache vom sog. konsentierten Einzelrichter auf den Senat - Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer - Voraussetzungen für die Annahme eines konkludenten Verzichts auf eine vertraglich vereinbarte, aber nicht ausgezahlte ...

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rückübertragung der Sache auf den Senat - Verzicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf ihm zustehende Sondervergütungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.05.2013 - VI R 24/12

    Zufluss von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als Arbeitslohn bei einvernehmlicher

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Ein Verzicht durch schlüssiges Verhalten sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH- (VI R 24/12) möglich.

    Im Streitfall seien die Grundsätze des BFH-Urteils vom 15.05.2013 (VI R 24/12) nicht anzuwenden; denn vorliegend gehe es nicht um ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, dem ein echter Interessengegensatz zugrunde liege.

    Der beherrschende Gesellschafter hat es nämlich kraft seiner Stellung in der GmbH in der Hand, sich fällige Beträge auszahlen zu lassen, wenn die Gesellschaft leistungsfähig ist (BFH, Urt. vom 14.02.1984, VIII R 221/80, BFHE 140, 542, 545 f.; BFH, Urt. vom 15.05.2013, VI R 24/12, DStR 2013, 1722, 1723).

    Sie gilt also insbesondere dann nicht, wenn der Anspruch auf eine vereinbarte Vergütung durch Rechtsgeschäft aufgehoben worden ist, und wenn mit diesem Rechtsgeschäft keine verdeckte Einlage erbracht worden ist (BFH, Beschl. vom 09.06.1997, GrS 1/94, DStR 1997, 1282, 1285; BFH, Urt. vom 15.05.2013 a. a. O.; BFH, Urt. vom 23.08.2017, VI R 4/16, DStR 2017, 2534, 2536).

    Ein konkludenter Verzicht durch Weiterarbeiten trotz Nichtzahlung (BFH, Urt. vom 15.05.2013, VI R 24/12, BStBl II 2014, 495) ist der Auffassung des Beklagten folgend nur dann anzunehmen, wenn zwischen dem angestellten Geschäftsführer und dem Arbeitgeber ein echter Interessengegensatz besteht.

  • BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06

    Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Die benötigten Mittel müssen vorhanden sein, oder es muss möglich sein, sie durch Kreditaufnahme zu beschaffen (BFH, Urt. vom 05.10.2004, VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; BFH, Urt. vom 08.05.2007, VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).

    Insbesondere reicht es nicht aus, wenn Forderungen anderer Gläubiger beglichen werden, so dass zur Befriedigung der in Frage stehenden Forderung keine Mittel mehr verbleiben oder wenn die vorhandenen Mittel für Zwecke verwendet werden, die im Interesse einer erfolgreichen Betriebsführung vordringlich erscheinen (BFH, Urt. vom 08.05.2007 a. a. O.).

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Sie gilt also insbesondere dann nicht, wenn der Anspruch auf eine vereinbarte Vergütung durch Rechtsgeschäft aufgehoben worden ist, und wenn mit diesem Rechtsgeschäft keine verdeckte Einlage erbracht worden ist (BFH, Beschl. vom 09.06.1997, GrS 1/94, DStR 1997, 1282, 1285; BFH, Urt. vom 15.05.2013 a. a. O.; BFH, Urt. vom 23.08.2017, VI R 4/16, DStR 2017, 2534, 2536).
  • BFH, 15.06.2016 - VI R 6/13

    Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Der Forderungsverzicht bewirkt, soweit mit ihm eine verdeckte Einlage erbracht wird, einen Zufluss beim Gesellschafter in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung (BFH, Urt. vom 15.06.2016, VI R 6/13, BStBl II 2016, 903).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Der beherrschende Gesellschafter hat es nämlich kraft seiner Stellung in der GmbH in der Hand, sich fällige Beträge auszahlen zu lassen, wenn die Gesellschaft leistungsfähig ist (BFH, Urt. vom 14.02.1984, VIII R 221/80, BFHE 140, 542, 545 f.; BFH, Urt. vom 15.05.2013, VI R 24/12, DStR 2013, 1722, 1723).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 4/16

    Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Sie gilt also insbesondere dann nicht, wenn der Anspruch auf eine vereinbarte Vergütung durch Rechtsgeschäft aufgehoben worden ist, und wenn mit diesem Rechtsgeschäft keine verdeckte Einlage erbracht worden ist (BFH, Beschl. vom 09.06.1997, GrS 1/94, DStR 1997, 1282, 1285; BFH, Urt. vom 15.05.2013 a. a. O.; BFH, Urt. vom 23.08.2017, VI R 4/16, DStR 2017, 2534, 2536).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen, nach denen der gesetzliche Richter zu ermitteln ist, gelten zwar auch für die Verteilung der Zuständigkeit zwischen dem Kollegium und dem Einzelrichter (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschl. vom 02.06.2009, 1 BvR 2295/08, NJW-RR 2010, 268).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Die benötigten Mittel müssen vorhanden sein, oder es muss möglich sein, sie durch Kreditaufnahme zu beschaffen (BFH, Urt. vom 05.10.2004, VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526; BFH, Urt. vom 08.05.2007, VIII R 13/06, BFH/NV 2007, 2249).
  • FG Thüringen, 18.02.2009 - III 1027/05

    Annahme eines Zuflusses trotz Verzichts auf Weihnachtsgeld durch

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 - 3 K 149/20
    Der für den dortigen Streitfall vertretenen entgegenstehenden Auffassung des Thüringer FG (Urt. vom 18.02.2009, III 1027/05, EFG 2010, 1785) ist nicht zu folgen.
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