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   FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/2002   

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https://dejure.org/2005,14948
FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/2002 (https://dejure.org/2005,14948)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05.10.2005 - V 186/2002 (https://dejure.org/2005,14948)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - V 186/2002 (https://dejure.org/2005,14948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von unter Familienangehörigen abgeschlossenen Gesellschaftsverträgen; Notwendigkeit der Auszahlung des Gewinnanteils an stille Gesellschafter am Schluss des Geschäftsjahres; Minderung des gewerblichen Gewinns wegen stiller Beteiligungen; ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 22 Abs. 1; ; HGB § 332 Abs. 1; ; AO 1977 § 165

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 22 Nr. 1 S. 3; VVG § 165
    Schuldzinsen für Kredit zur Finanzierung einer privaten Rentenversicherung sind keine Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schuldzinsen für Kredit zur Finanzierung einer privaten Rentenversicherung sind keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Aufwendungen sind erst dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat# (BFH-Urteil vom 09.02.1993 IX R 42/90, BStBl II 1993, 658 unter I.2.).

    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 09.02.1993 IX R 42/90, a.a.O.).

  • BFH, 14.06.2000 - X B 38/00

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Entsprechendes gilt auch für den Abzug von Schuldzinsen bei fremdfinanzierten Renten mit Aufschubzeit (BFH-Beschluss vom 14.06.2000 X B 38/00, BFH/NV 2001, 45).

    Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO liegen nicht vor (vgl. BFH-Beschluss vom 14.06.2000 X B 38/00, a.a.O.).

  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Im vom Kläger selbst beschränkten bzw. beschränkbarem Prognosezeitraum (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.2002 X R 48/99, BStBl II 2003, 282, 284 unter II.1.a)bb)) konnte auch bei Kapitaleinkünften kein Überschuss erzielt werden.
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Für Einkünfte aus Leibrenten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 a) EStG kommt es auf den bei Abschluss des Rentenversicherungsvertrages mutmaßlichen Überschuss der Ertragsanteile über die Werbungskosten an (vgl. BFH-Urteile vom 15.12.1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267; vom 09.05.2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660; vom 16.09.2004 X R 25/01, BFH/NV 2005, 138), wenn eine endgültige Festlegung des Versicherungsvertrages auf den Bezug von Rentenzahlungen wie bei der sofort fälligen Rente eingetreten ist, bzw. beim Erwerb eines Rentenstammrechts in der Sozialversicherung.
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Für Einkünfte aus Leibrenten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 a) EStG kommt es auf den bei Abschluss des Rentenversicherungsvertrages mutmaßlichen Überschuss der Ertragsanteile über die Werbungskosten an (vgl. BFH-Urteile vom 15.12.1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267; vom 09.05.2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660; vom 16.09.2004 X R 25/01, BFH/NV 2005, 138), wenn eine endgültige Festlegung des Versicherungsvertrages auf den Bezug von Rentenzahlungen wie bei der sofort fälligen Rente eingetreten ist, bzw. beim Erwerb eines Rentenstammrechts in der Sozialversicherung.
  • BFH, 16.09.2004 - X R 29/02

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Die bei Vertragsabschluss erkennbaren Verhältnisse für die Absicht auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften, lassen eine maßgebende Prognose zu, wenn sich der Rentenberechtigte bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig gebunden hat (vgl. BFH-Urteil vom 16.09.2004 X R 29/02, BFH/NV 2005, 599).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Für Einkünfte aus Leibrenten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 a) EStG kommt es auf den bei Abschluss des Rentenversicherungsvertrages mutmaßlichen Überschuss der Ertragsanteile über die Werbungskosten an (vgl. BFH-Urteile vom 15.12.1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267; vom 09.05.2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660; vom 16.09.2004 X R 25/01, BFH/NV 2005, 138), wenn eine endgültige Festlegung des Versicherungsvertrages auf den Bezug von Rentenzahlungen wie bei der sofort fälligen Rente eingetreten ist, bzw. beim Erwerb eines Rentenstammrechts in der Sozialversicherung.
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Um dem Erfordernis des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit einer Einkunftsart, bei der die Werbungskosten erwachsen sind, zu genügen, muss im Falle von Aufwendungen vor Bezug von Einnahmen sich anhand objektiver Umstände ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der zukünftigen Einkunftsart belegen lassen (BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 130/79, BStBl II 1983, 554; vom 05.05.1993 X R 128/90, BStBl II 1993, 867).
  • BFH, 13.11.1973 - VIII R 157/70

    Planung eines Mietwohnhauses - Mietwohnhaus - Aufwendungen - Vorweggenommene

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Ein Werbungskostenabzug ist nicht möglich, wenn sich nicht absehen lässt, welche Einkunftsart in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1973 VIII R 157/70, BStBl II 1974, 161 m.w.N.; Stark in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 9 Rz 71; Schmidt/Drenseck, 24. Aufl., EStG, § 9 Rz 35, 44).
  • BFH, 05.05.1993 - X R 128/90

    Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
    Um dem Erfordernis des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit einer Einkunftsart, bei der die Werbungskosten erwachsen sind, zu genügen, muss im Falle von Aufwendungen vor Bezug von Einnahmen sich anhand objektiver Umstände ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der zukünftigen Einkunftsart belegen lassen (BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 130/79, BStBl II 1983, 554; vom 05.05.1993 X R 128/90, BStBl II 1993, 867).
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZR 125/95

    Ansprüche aus einer aufgeschobenen Rentenversicherung bei Tod des Versicherten

  • FG Nürnberg, 02.03.1993 - I 325/91
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 07.11.2000 - VIII R 16/97

    Minderjährige Kinder als Kommanditisten

  • BFH, 24.03.1998 - I R 83/97

    USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 50/04

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Fremdvergleich

  • BFH, 18.10.1989 - I R 203/84

    Zur tatsächlichen Durchführung eines Vertrages über eine stille Beteiligung

  • BFH, 13.06.1989 - VIII R 47/85

    Gewerbebetrieb - Mitunternehmer

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