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   FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/2008   

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FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/2008 (https://dejure.org/2009,12631)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07.07.2009 - 2 K 686/2008 (https://dejure.org/2009,12631)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 2 K 686/2008 (https://dejure.org/2009,12631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Vorsteuerabzug bei Zwischenschaltung eines abrechnenden aber die Lieferungen tatsächlich nicht ausführen könnenden Unternehmens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs für Warenlieferungen durch eine nicht verfügungsberechtigte Firma ohne Unternehmereigenschaft; Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Unkenntnis bzgl. der fehlenden Unternehmereigenschaft ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 2; ; UStG § 3 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit von im Rahmen der Bargeldkontrolle der Zollbehörde gewonnener personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer GmbH, die nur willenloses Werkzeug eines Anderen ist - Kein Vertrauensschutz hinsichtlich der Unternehmereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Auch nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzug bei der Einbindung in kriminelle Karussell-Geschäfte kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht (vgl. EuGH-Urteil vom 06.07.2006 C-439/04, UR 2006, 594).

    Dies gilt selbst dann, wenn der fragliche Umsatz den objektiven Kriterien genügt, auf denen der Begriff der Lieferungen von Gegenständen, die ein Steuerpflichtiger als solcher ausführt, und der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit beruhen (EuGH -Urteil vom 06.07.2006 C-439/04 und 440/04, UR 206, 594, dort Rz. 59).

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Dabei sind die Umstände des jeweiligen Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl. II 1996, 620; BFH-Beschluss vom 10.05.1999 V B 1/99, BFH/NV 1999, 1526; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar, § 2 Rz. 225).

    Zu den Obliegenheiten eines sorgfältigen Unternehmers gehört es dabei, dass er sich über die Richtigkeit der Geschäftsdaten seiner Vertragspartner versichert (BFH-Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl. II 1996, 620).

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kommt der Anspruch auf Vorsteuerabzug nur dann in Betracht, wenn der Rechnungsaussteller bzw. der Empfänger der Gutschrift und der leistende Unternehmer im Sinne von § 2 UStG, der die in der Rechnung bzw. der Gutschrift bezeichnete Lieferung oder sonstige Leistung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausgeführt hat, identisch sind (vgl. BFH-Urteile vom 16.08.2001 V R 67/00, UR 2002, 213 , vom 26.06.2003 V R 22/02, BFH/NV 2004, 233 und vom 04.09.2003 V R 9, 10/02 BStBl. II 2004, 627 sowie BFH-Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl. II 2004, 622).

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem Anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines Anderen bei Ausführung der entgeltlichen Leistung aufgetreten ist (BFH-Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 26.06.2003 - V R 22/02

    Strohmann

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kommt der Anspruch auf Vorsteuerabzug nur dann in Betracht, wenn der Rechnungsaussteller bzw. der Empfänger der Gutschrift und der leistende Unternehmer im Sinne von § 2 UStG, der die in der Rechnung bzw. der Gutschrift bezeichnete Lieferung oder sonstige Leistung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausgeführt hat, identisch sind (vgl. BFH-Urteile vom 16.08.2001 V R 67/00, UR 2002, 213 , vom 26.06.2003 V R 22/02, BFH/NV 2004, 233 und vom 04.09.2003 V R 9, 10/02 BStBl. II 2004, 627 sowie BFH-Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl. II 2004, 622).

    Maßgeblich ist hiernach grundsätzlich, wer aus dem entsprechenden Rechtsgeschäft zu einer Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG an den Leistungsempfänger verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 26.06.2003 V R 22/02, a.a.O.).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH und dieser folgend des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl. II 2009, 315 m.w.N.) verliert ein Steuerpflichtiger nicht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn er alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von einem Wirtschaftsteilnehmer verlangt werden können, um sicherzustellen, dass die Lieferungen und Leistungen für sein Unternehmen nicht in einen Betrug oder eine Steuerhinterziehung einbezogen sind.
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Eine grobe Fahrlässigkeit ist nämlich dann gegeben ist, wenn ein Steuerpflichtiger die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände imstande ist, in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht lässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.02.2002 IV R 37/01, BStBl. II 2003, 385 m.w.N.).
  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kommt der Anspruch auf Vorsteuerabzug nur dann in Betracht, wenn der Rechnungsaussteller bzw. der Empfänger der Gutschrift und der leistende Unternehmer im Sinne von § 2 UStG, der die in der Rechnung bzw. der Gutschrift bezeichnete Lieferung oder sonstige Leistung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausgeführt hat, identisch sind (vgl. BFH-Urteile vom 16.08.2001 V R 67/00, UR 2002, 213 , vom 26.06.2003 V R 22/02, BFH/NV 2004, 233 und vom 04.09.2003 V R 9, 10/02 BStBl. II 2004, 627 sowie BFH-Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl. II 2004, 622).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    a) Soweit eine rechtlich wirksam gegründete und tatsächlich existierende Kapitalgesellschaft als Leistender auftritt, kommt es bei der Beurteilung ihrer Unternehmereigenschaft darauf an, ob sie tatsächlich in der Lage war, Umsätze zu tätigen und zu bewirken, so dass der Abnehmer die Verfügungsmacht an den Liefergegenständen von ihr erlangt hat (vgl. BFH-Urteil vom 28.01.1999 V R 4/98, BStBl. II 1999, 628).
  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Dabei trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (ständige Rspr. vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.07.2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, UR 2002, 522 und vom 03.08.2007 V B 73/07, UR 2007, 944; Wagner in Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar § 15 Rz. 82 m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 686/08
    Dabei trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (ständige Rspr. vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.07.2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, UR 2002, 522 und vom 03.08.2007 V B 73/07, UR 2007, 944; Wagner in Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar § 15 Rz. 82 m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2001 - V R 6/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge -

  • BFH, 16.08.2001 - V R 67/00

    Umsatzsteuer - GbR - Subunternehmer - Gutschrift - Arbeitnehmer - Abrechnung -

  • BFH, 12.03.2008 - XI B 206/06

    Kein Gutglaubensschutz, wenn Nichterfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten durch

  • BFH, 24.04.1986 - V R 110/76

    Vorsteuerabzug nur bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei

  • BFH, 10.05.1999 - V B 1/99

    Scheinfirma; grundsätzliche Bedeutung

  • FG Nürnberg, 18.10.2005 - II 364/04

    Die in Rechnungen eines Kleinunternehmers gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer

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