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   FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15   

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https://dejure.org/2016,58157
FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15 (https://dejure.org/2016,58157)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27.10.2016 - 4 K 729/15 (https://dejure.org/2016,58157)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 4 K 729/15 (https://dejure.org/2016,58157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 20 UmwStG; Ermittlung des Veräußerungsgewinns hinsichtlich der Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft

  • rewis.io

    Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Einspruchsverfahren, Beamte, Vollziehung, Beteiligung, Einkommensteuerbescheid, Steuerberater, Bescheid, Einkommensteuer, Kaufpreis, Finanzamt, Gesellschaft, Die Fortbildung des Rechts, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Grund ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Einspruchsverfahren, Beamte, Vollziehung, Beteiligung, Einkommensteuerbescheid, Steuerberater, Bescheid, Einkommensteuer, Kaufpreis, Finanzamt, Gesellschaft, Die Fortbildung des Rechts, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Grund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 20 UmwStG ; Ermittlung des Veräußerungsgewinns hinsichtlich der Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de

    UmwStG § 20 ; UmwG § 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 20 UmwStG ; Ermittlung des Veräußerungsgewinns hinsichtlich der Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft unter Zurückbehaltung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.10.2000 - VIII R 25/98

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Verschmelzung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15
    Es ist daher aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn die Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft nicht miteingebracht werden (BFH-Urteil vom 24.10.2000 VIII R 25/98, BStBl II 2001, 321).

    Dies hat jedoch zur Folge, dass die Einbringung des Betriebsvermögens des Besitzunternehmens unter Rückbehaltung der Anteile an der GmbH steuerrechtlich nicht anders behandelt werden kann, als sie zu behandeln gewesen wäre, wenn die Anteile im Tausch gegen gleiche andere Anteile tatsächlich eingebracht worden wären (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 321, 324).

    Diesen Grundsätzen gehen jedoch die des UmwStG vor, wonach es sich bei der Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs GmbH grundsätzlich um einen einheitlichen Einbringungsvorgang i.S. des § 20 Abs. 1 UmwStG handelt (s. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 321; UmwStE Rn. 20.06).

    Die alten Anteile sind jedoch für die Ermittlung des Veräußerungspreises des eingebrachten Betriebs so zu behandeln, als ob sie miteingebracht worden wären (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 321).

  • BFH, 07.05.2014 - X R 19/11

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15
    Der sich dabei ergebende Wert kann erheblich von dem Betrag abweichen, den derjenige zu zahlen bereit wäre, der lediglich die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft erwirbt (BFH-Urteile vom 06.11.2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416 und vom 07.05.2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736).

    Weist der Steuerpflichtige nach, dass diese in einem solchen Maße gesunken sind, dass ein Erwerber des Besitzunternehmens für die zu dessen Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Besitzkapitalgesellschaft einen hinter den Anschaffungskosten zurückbleibenden Preis zahlen würde, kann eine diesbezügliche Teilwertabschreibung vorgenommen werden, wenn nicht die im Hinblick auf den Vermögenswert ebenfalls vorzunehmende Gesamtbetrachtung dem entgegensteht (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 1736).

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15
    Der sich dabei ergebende Wert kann erheblich von dem Betrag abweichen, den derjenige zu zahlen bereit wäre, der lediglich die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft erwirbt (BFH-Urteile vom 06.11.2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416 und vom 07.05.2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736).

    Dies bedeutet aber nicht, dass für die Bestimmung des Werts der Beteiligung allein auf die funktionale Bedeutung der Betriebsgesellschaft für die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verwirklichte unternehmerische Gesamtbetätigung abgestellt werden darf, weil es dann womöglich niemals zu einer Teilwertabschreibung käme, auch wenn insgesamt von Besitz- und Betriebsunternehmen keinerlei Gewinne mehr erzielt werden könnten (BFH-Urteil in BStBl II 2004, 416).

  • BFH, 07.04.2010 - I R 55/09

    Sacheinlage durch Aufgeld bei Bargründung - Umwandlungssteuerrechtlicher Begriff

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15
    Dies ist dann gegeben, wenn sich der Gesellschafter (Einbringende) im Rahmen einer Bargründung oder -kapitalerhöhung zusätzlich zu der Bareinlage verpflichtet, als Aufgeld einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in die Kapitalgesellschaft einzubringen (s. BFH-Urteil vom 07.04.2010 I 55/09, BStBl II 2010, 1094; UmwStE Rn. 01.44).

    Da damit die Übertragung der eingebrachten Wirtschaftsgüter Bestandteil des tauschähnlichen Einbringungsvorgangs war, ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen der Einbringung und dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen gegeben (s. BFH-Urteil in BStBl II 2010, 1094).

  • BFH, 22.09.1999 - X B 47/99

    Ende einer Betriebsaufspaltung: Aufdeckung stiller Reserven

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15
    Bei Wegfall einer dieser Voraussetzungen (Entflechtung) ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 Einkommensteuergesetz - EStG) des Besitzunternehmens mit voller Gewinnrealisierung im Betriebsvermögen einschließlich der Anteile an der Betriebsgesellschaft gegeben (BFH-Urteil vom 22.09.1999 X R 47/90, BFH/NV 2000, 559; s.a. Schmidt/Wacker, EStG, § 15 Rz. 865).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15
    Im Übrigen verweist der Kläger auf das BFH-Urteil vom 28.05.2015 IV R 26/12.
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