Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 06.07.2000 - 14 K 349/98 Ki |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zum Begriff des berechtigten Interesses im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld; Berechtigtes Interesse an der Gewährung des Kindergeldes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 67 Abs. 1 Satz 2
Kindergeld, berechtigtes Interesse i.S.v. § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Begriff des berechtigten Interesses i.S.d. § 67 Abs. 1 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf …
Der Begriff des berechtigten Interesses geht weiter als der des rechtlichen und umfasst daher auch persönliche oder wirtschaftliche Interessen (Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 6.7.2000 - 14 K 349/98 Ki - EFG 2000, 1342) . - LSG Bayern, 24.09.2019 - L 7 BK 10/17
Kinderzuschlag - Antragsberechtigung - Ermessen bei der Überprüfung der Ablehnung …
Die streitige Nachzahlung des Kinderzuschlags betrifft damit nicht nur das finanzielle, sondern auch das persönliche Interesse des Klägers, nachdem es letztlich um die Bestreitung des Lebensunterhalts seiner Kinder geht (vgl zu § 67 Abs. 1 S. 2 EStG Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 6.7.2000 - 14 K 349/98 Ki - RdNr. 20 zitiert nach juris). - FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06
Abzweigung von Kindergeld; Keine Klagebefugnis und kein berechtigtes Interesse …
Erforderlich ist ein darüber hinausgehendes eigenes Interesse, das insbesondere rechtlicher, persönlicher oder wirtschaftlicher Art. sein kann [Nds. FG, Urteil vom 06. Juli 2000 - 14 K 349/98 Ki - EFG 2000, S. 1342 ; Bergkemper, in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand: Juli 2009, § 67 EStG RdNr. 5].