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   FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 6 V 55/02   

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https://dejure.org/2002,7291
FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 6 V 55/02 (https://dejure.org/2002,7291)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2002 - 6 V 55/02 (https://dejure.org/2002,7291)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2002 - 6 V 55/02 (https://dejure.org/2002,7291)
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    Nachtragend bei Pflichtverletzung?

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    EStG § 48b Abs. 1 Satz 2
    Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 842
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Berlin, 21.12.2001 - 8 B 8408/01

    Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.04.2002 - 6 V 55/02
    Das Finanzgericht Berlin hat sich in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2001, EFG 2002, 330, ohne nähere Ausführungen der in der Gesetzesbegründung und im BMF-Schreiben zu Ausdruck kommenden Auslegung des Gesetzes angeschlossen.
  • FG Hamburg, 06.03.2003 - II 47/03

    Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG

    Der Ast gehe mit dem Niedersächsischen Finanzgericht (Beschluss vom 18.04.2002 6 V 55/02) davon aus, dass die Verletzung steuerlicher Pflichten vor dem Inkrafttreten des mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 eingeführten § 48 b EStG aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für die Beurteilung der Freistellungsvoraussetzungen unerheblich sei.

    Für diese gibt es eine eigenständige Sicherung über die Regelung des Übergangs der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger in § 13 b Umsatzsteuergesetz ( UStG ; früher das Abzugsverfahren in §§ 51ff Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV ; vgl. a. FG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2002 a.a.O.; Nds. FG, Beschluss vom 18.04.2002 6 V 55/02, EFG 2002, 842 ).

    Allerdings kann das Verhalten des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit anderen steuerlichen Bereichen durchaus indizielle Bedeutung für die steuerliche Zuverlässigkeit haben (s. Nds. FG, Beschluss vom 18.04.2002 a.a.O.).

    Wenn hierfür Verhaltensweisen aus der Vergangenheit als Indizien herangezogen werden, ist dies nach vorläufiger Meinung des Senats unbedenklich (s. FG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2002 a.a.O.; and. Nds. FG, Beschluss vom 18.04.2002 a.a.O. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit).

  • FG Hamburg, 15.09.2003 - II 293/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

    Für diese gibt es eine eigenständige Sicherung über die Regelung des Übergangs der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger in § 13b Umsatzsteuergesetz ( UStG ; früher das Abzugsverfahren in §§ 51ff Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV ; vgl. auch FG Düsseldorf vom 22.08.2002, 14 K 1418 E, EFG 2002, 1604 ; Nds. FG, Beschluss vom 18.04.2002, 6 V 55/02, EFG 2002, 842 ).

    Allerdings kann das Verhalten des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit anderen steuerlichen Bereichen durchaus indizielle Bedeutung für die steuerliche Zuverlässigkeit haben (s. Nds. FG, Beschluss vom 18.04.2002, 6 V 55/02, EFG 2002, 842 ).

    Wenn hierfür Verhaltensweisen aus der Vergangenheit als Indizien herangezogen werden, ist dies nach vorläufiger Meinung des Senats unbedenklich (s. FG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2002, 14 K 1418 E, EFG 2002, 1604 ; and. Nds. FG, Beschluss vom 18.04.2002, 6 V 55/02, EFG 2002, 842 ).

  • FG Düsseldorf, 22.08.2002 - 14 K 1418/02

    Bauabzugssteuer; Freistellungsbescheinigung; Gefährdung des Steueranspruchs;

    Eine Vernachlässigung steuerlicher Pflichten in anderen steuerlichen Bereichen kann aber als Indiz für den Willen, die steuerlichen Pflichten insgesamt zu erfüllen oder nicht, gewürdigt werden (FG Niedersachsen, Beschluss vom 18. April 2002, 6 V 55/02, EFG 2002, 842).

    Die seitens des FG Niedersachsen (Beschluss vom 18. April 2002, 6 V 55/02, EFG 2002, 842, 844) geäußerten Bedenken, bei der Versagung der Freistellungsbescheinigung auf die Verletzung steuerlicher Pflichten zurückzugreifen, die u.a. in einen Zeitraum vor Inkrafttreten des hier maßgeblichen Gesetzes fallen, teilt der Senat nicht.

  • FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 18 V 1183/02

    Freistellungsbescheinigung; Bauabzugssteuer; Steuerrückstände; Gefährdung des

    Wie die Rechtsprechung der Finanzgerichte zeige (FG Berlin Beschluss vom 21. Dezember 2001 8 B 8408/01; FG Niedersachsen Beschluss vom 18. April 2002 6 V 55/02), könne die Freistellungsbescheinigung nicht wegen bestehender Steuerrückstände verweigert werden.

    Umsatzsteueransprüche gehören dagegen nicht zu den durch §§ 48 ff. EStG zu sichernden Steueransprüchen; die Vernachlässigung steuerlicher Pflichten im Bereich der Umsatzsteuer kann allerdings Indizwirkung haben für die Absicht des Steuerpflichtigen, die steuerlichen Pflichten insgesamt erfüllen zu wollen oder nicht (FG Niedersachsen Urteil vom 18. April 2002 6 V 55/02, JURIS-Datenbank).

  • BFH, 23.10.2002 - I B 86/02

    Steuerabzug bei Bauleistungen; einstweilige Anordnung

    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 842 abgedruckt.
  • FG Sachsen, 02.07.2002 - 6 V 844/02

    Befristete Erteilung einer Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugsteuer im

    führen würde (vgl. Gräber/Koch FGO, Kommentar, 5.Aufl., § 114 RdNr. 68 m.w.N.; wegen Gefährdung der Existenz bei Versagung der hier streitigen Bescheinigung vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 18.April 2002 6 V 55/02, n.v. juris).
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