Rechtsprechung
FG Sachsen, 15.06.2016 - 8 K 1685/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,64736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anrechnung und Aufrechnung von Bauabzugssteuer - Begrenzung der Inhaftungnahme eines Leistungsempfängers, der trotz Nichtvorlage einer Freistellungsbescheinigung keinen Steuerabzug vorgenommen hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.10.2008 - I B 160/08
Auslegung von Äußerungen der Finanzbehörde - Umfang der Haftung für …
Auszug aus FG Sachsen, 15.06.2016 - 8 K 1685/16
Umsatzsteuer die Bauabzugssteuer nicht abgezogen hat, soll dem Finanzamt indessen den Schaden durch die entgangene Sicherung der Ansprüche i.S.v. § 48c Abs. 1 EStG ausgleichen und nicht darüber hinaus zugunsten des Leistenden zu einer Tilgung weiterer Ansprüche aus dessen Steuerschuldverhältnis führen (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 I B 160/08). - FG München, 24.09.2009 - 7 K 1238/08
Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG: Steuerabzugspflicht auch nach Eröffnung des …
Auszug aus FG Sachsen, 15.06.2016 - 8 K 1685/16
Zwar kann einbehaltene, angemeldete und abgeführte Bauabzugssteuer zum einen zeitlich unbegrenzt nach § 48c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 EStG auf Lohn- bzw. Bauabzugsteuer und damit auch auf erst zukünftig entstehende Lohn- bzw. Bauabzugsteuer angerechnet und zum anderen mit jedwedem auch nicht vom Sicherungszweck der Bauabzugssteuer erfassten Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis aufgerechnet werden (vgl. FG München, Urteil vom 24. September 2009, 7 K 1238/08).