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   FG Sachsen, 15.06.2016 - 8 K 1685/16   

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https://dejure.org/2016,64736
FG Sachsen, 15.06.2016 - 8 K 1685/16 (https://dejure.org/2016,64736)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2016 - 8 K 1685/16 (https://dejure.org/2016,64736)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 8 K 1685/16 (https://dejure.org/2016,64736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung und Aufrechnung von Bauabzugssteuer - Begrenzung der Inhaftungnahme eines Leistungsempfängers, der trotz Nichtvorlage einer Freistellungsbescheinigung keinen Steuerabzug vorgenommen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    Haftung
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.10.2008 - I B 160/08

    Auslegung von Äußerungen der Finanzbehörde - Umfang der Haftung für

    Auszug aus FG Sachsen, 15.06.2016 - 8 K 1685/16
    Umsatzsteuer die Bauabzugssteuer nicht abgezogen hat, soll dem Finanzamt indessen den Schaden durch die entgangene Sicherung der Ansprüche i.S.v. § 48c Abs. 1 EStG ausgleichen und nicht darüber hinaus zugunsten des Leistenden zu einer Tilgung weiterer Ansprüche aus dessen Steuerschuldverhältnis führen (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 I B 160/08).
  • FG München, 24.09.2009 - 7 K 1238/08

    Haftung nach § 48a Abs. 3 EStG: Steuerabzugspflicht auch nach Eröffnung des

    Auszug aus FG Sachsen, 15.06.2016 - 8 K 1685/16
    Zwar kann einbehaltene, angemeldete und abgeführte Bauabzugssteuer zum einen zeitlich unbegrenzt nach § 48c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 EStG auf Lohn- bzw. Bauabzugsteuer und damit auch auf erst zukünftig entstehende Lohn- bzw. Bauabzugsteuer angerechnet und zum anderen mit jedwedem auch nicht vom Sicherungszweck der Bauabzugssteuer erfassten Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis aufgerechnet werden (vgl. FG München, Urteil vom 24. September 2009, 7 K 1238/08).
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